Das Europäische Parlament hat jetzt einer ESP-Pflicht für alle Neufahrzeuge zugestimmt. Der Regelung zufolge müssen vom November 2011 an alle neuen Pkw- und Nutzfahrzeugmodelle, die in der Europäischen Union zugelassen werden, mit dem aktiven Sicherheitssystem ausgerüstet werden. Vom November 2014 an gilt dies für alle Neufahrzeuge. Die Vorlage muss abschließend noch vom Ministerrat verabschiedet werden.

Die Vereinigung Euro NCAP (European New Car Assessment Programme), die die Sicherheit von Fahrzeugen anhand simulierter Unfallsituationen testet und bewertet, berücksichtigt das aktive Sicherheitssystem seit Februar 2009 in ihrem neuen Bewertungsverfahren. Von 2010 an können Fahrzeugmodelle entsprechend der neuen Richtlinien nur noch dann die Höchstwertung von fünf Sternen erreichen, wenn sie serienmäßig mit ESP ausgerüstet werden.Übrigens wird auch in den USA für Fahrzeuge mit einem Gewicht bis 4,5 t ab dem Modelljahr 2012 ESP zur Pflichtausstattung gehören.

Die Unfallforschung zeigt, dass Schleudern die Hauptursache für tödlich verlaufende Unfälle ist. „ESP kann bis zu 80 Prozent aller Schleuderunfälle verhindern“, fasst Dr. Werner Struth, Vorsitzender des Bosch-Geschäftsbereichs Chassis Systems Control, die Ergebnisse internationaler Studien zusammen. „Das System ist daher nach dem Sicherheitsgurt das wichtigste Sicherheitssystem im Auto.“ Bosch hat das Elektronische Stabilitäts-Programm entwickelt und 1995 als weltweit erstes Unternehmen in Serie produziert. Im ersten Halbjahr 2008 waren einer Auswertung von Bosch zufolge bereits 53 Prozent aller Neuzulassungen in Europa mit ESP ausgestattet, in Deutschland 81 Prozent.

Maßnahmenpaket: ESP, Notbremssysteme etc.

Die ESP-Pflicht ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, mit dem die Europäische Union die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und den Kraftstoffverbrauch senken will: So sind für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen vom November 2013 (neue Modelle) bzw. November 2015 (Neuzulassungen) an neben ESP auch vorausschauende Notbremssysteme sowie Spurhalteassistenten vorgeschrieben.

Reifen, TPMS und mehr

Eine Verringerung des Kraftstoffverbrauchs sollen die Verpflichtung rollwiderstandsarmer Reifen sowie von Reifendrucküberwachungssystemen (TPMS: Tire Pressure Measurement System) vom November 2012 an bewirken. Des Weiteren werden über 50 bestehende EU-Richtlinien und über 100 Änderungsvorschriften aufgehoben und soweit möglich durch UN/ECE-Regelungen ersetzt. Die US-Verkehrsbehörde NHTSA hat bereits 2007 eine Vorschrift erlassen, nach der Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,5 t vom Modelljahr 2012 an serienmäßig mit ESP auszustatten sind.

Europaweit aktiv für mehr Verkehrssicherheit

Die Europäische Kommission hat es sich 2001 zum Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten in der EU von damals 50 000 bis zum Jahr 2010 zu halbieren. Die hierfür aufgesetzten Programme unterstützt Bosch als einer der führenden Zulieferer von ESP und anderer Techniken der Fahrzeugsicherheit seit vielen Jahren. So war Bosch 2004 Gründungsmitglied der „EU-Charta für Verkehrssicherheit“ und engagiert sich auch bei der Informationskampagne „ChooseESC!“, die über die Kommunikation des ESP-Nutzens die Ausstattungsrate erhöhen möchte. 2006 lag die Zahl der Verkehrstoten in der EU bei 39 500.

Das Elektronische Stabilitäts-Programm ESP (ESP ist übrigens ein eingetragenes Warenzeichen von Bosch, obwohl es mittlerweile zum Synonym schlechthin für diese Funktionalität geworden ist) unterstützt den Fahrer in nahezu allen kritischen Fahrsituationen. Es enthält die Funktionen des Antiblockiersystems (ABS) und der Antriebsschlupfregelung (ASR). Darüber hinaus erfasst es Schleuderbewegungen des Fahrzeugs und wirkt diesen aktiv entgegen. (av)

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