Paragraph, Europarecht, EU, Euro, Europischer Gerichtshof

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Am 20. April 2016 ist auf die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und die EMV-Richtlinie 2014/30/EU umgestellt worden. Daher kommen auf die Hersteller jetzt erweiterte Dokumentationspflichten zu. Parallel werden die Kontrollmöglichkeiten der Marktaufsichtsbehörden verbessert. Hersteller sollten deshalb nicht nur ihre CE-Erklärung überarbeiten, sondern gleichzeitig prüfen, ob die Dokumente zur Konformität ihrer Produkte vollständig und aktuell sind, rät der TÜV Nörd.

Eine ähnliche Herausforderung ergibt sich aus der Ablösung der R&TTE-Richtlinie durch die RED 2014/53/EU zum 13. Juni 2016. Vielen Herstellern ist nicht klar, dass bei der Verwendung von Funk-Schnittstellen wie WLAN oder Bluetooth diese Richtlinie anzuwenden und auch bei der CE-Erklärung zu nennen ist. Bei der Einführung der RED gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 13. Juni 2017.

(jck)

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