Die Versicherung forderte auf dem 8. Allianz Autotag eine europäische Lösung für ein branchenübergreifendes „Automotive Security Information Center“.

Die Versicherung forderte auf dem 8. Allianz Autotag eine europäische Lösung für ein branchenübergreifendes „Automotive Security Information Center“. (Bild: Allianz)

Angesichts der Herausforderungen, vor denen die Industrie, aber auch die Versicherungswirtschaft bezüglich des Umgangs mit Hackerangriffen stehen, forderte die Allianz auf ihrem 8. Autotag eine europäische Lösung für ein branchenübergreifendes „Automotive Security Information Center“.

Die wichtigsten Forderungen der Allianz zur IT-Sicherheit in vernetzten Fahrzeugen:

  • Der primäre Zweck eines Automotive Security Information Center wäre, die Fähigkeit des Mobilitäts-Ökosystems durch Bündelung von Kompetenzen sicherzustellen, sich auf Sicherheitsbedrohungen, Schwachstellen und Zwischenfälle vorzubereiten und darauf zu reagieren, sodass alle Beteiligten ihre Geschäftsrisiken sowie Risiken für Kunden und Dritte am besten bewältigen können.
  • Die Kfz-Versicherung kommt für die Folgen von Unfällen nach Hackerangriffen auf. Der Betroffene hat aber ein Recht zu erfahren, ob eine Funktionsstörung seines Fahrzeugs und ein daraus resultierender Unfall auf einen Hackerangriff zurückzuführen sind. Ergänzend zu den Forderungen auf dem 7. Allianz Autotag bezüglich der Nutzung von Fahrzeugdaten zur Unfallaufklärung beim automatisierten Fahren sollten künftig auch Cyberangriffe bei einem unabhängigen Datentreuhänder erfasst werden. Eine solche Erfassung könnte ohne Übermittlung personenbezogener Informationen datenschutzkonform erfolgen. Die Erfassung der Cyberangriffe kann auch dazu dienen, die Schutzmechanismen weiterzuentwickeln und zukünftige Schäden zu vermeiden.
  • Die Verantwortung dafür, Hackerangriffe auf die digitale Plattform des mit dem Fahrzeug kommunizierenden Fahrzeugherstellers zu verhindern, liegt bei den Herstellern. Es ist Sache der Hersteller, die ungestörte Funktion des Fahrzeugs und insbesondere seiner automatisierten Systeme sicherzustellen.

Kommt es nach einem Cyberangriff auf ein vernetztes Fahrzeug zu einem Unfall, bei dem Menschen verletzt oder das eigene oder fremde Fahrzeuge beschädigt werden, bestehe generell hierfür Versicherungsschutz bei den europäischen Töchtern der Allianz Gruppe, teilte die Versicherung mit. Die Schäden Dritter übernehme die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug die Vollkaskoversicherung.

Wird durch einen Hackerangriff ein Diebstahl des Fahrzeugs ermöglicht, sei dies über die Teilkaskoversicherung in den meisten Ländern mitversichert, hieß es auf der Veranstaltung. In Deutschland übernehme die Allianz in der Vollkaskoversicherung auch Schäden an der Software. „Auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt, der Hackerangriff aber Schäden an der Software verursacht, werden diese seit einem Jahr bei der Allianz über die Vollkaskoversicherung erstattet, sofern der Hackerangriff unmittelbar auf das Fahrzeug erfolgt“, sagte Frank Sommerfeld, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG.

(gk)

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