Intralogistik

Betreiber von Intralogistik-Anwendungen stehen vor der Aufgabe, die Anforderungen der ISO 3691-4 unter Erreichung einer größtmöglichen Produktivität der Anwendung einzuhalten. Mit Pilz als Sicherheit- und Automatisierungspartner sparen Anwender Zeit und Kosten für die komplette Applikation und erhalten eine passende Kombination aus Materialeinsatz und größtmöglicher Sicherheit. (Bild: Pilz)

CE-Kennzeichnung
Andreas Sobotta ist CEO & General Manager von „Pilz Automation Safety in Canada“. (Bild: Pilz)

Produkte, die im europäischen Wirtschaftsraum gehandelt werden, müssen die EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllen. Pilz Canada unterstützt Unternehmen aus Nordamerika, die Maschinen und Anlagen nach Europa exportieren wollen. Andreas Sobotta erklärt, wie die erforderlichen Richtlinien und Normen zu interpretieren sind und wie die Umsetzung des CE-Kennzeichnungsprozesses konkret aussieht.

Herr Sobotta, was muss ein Unternehmen beachten, wenn es Maschinen oder Anlagen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) importieren oder verkaufen möchte?

Sobotta: Unabhängig von Herstellungsort und -datum unterliegen alle Maschinen, die im europäischen Wirtschaftsraum hergestellt, eingeführt und eingesetzt werden, verschiedenen Verordnungen oder Richtlinien. Dazu zählen die Maschinenrichtlinie (MRL), die Niederspannungsrichtlinie, die Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) oder die Richtlinie über explosionsfähige Atmosphären (ATEX). Mit dem CE-Kennzeichen dokumentiert ein Hersteller, dass er alle für sein Produkt relevanten europäischen Binnenmarktrichtlinien berücksichtigt hat. Zur Erlangung des CE-Kennzeichens muss der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Die MRL behandelt hier die wesentlichen Aspekte der funktionalen Sicherheit von Maschinen. Auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung gibt es verschiedene Schritte:

Auf die Bestimmung und Anwendung der relevanten Normen und Richtlinien folgen eine Risikobeurteilung und die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes bzw. Sicherheitsdesigns. Nach der Integration kommt die Validierung der Maschine anhand der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller anwendbaren Richtlinien. Dann wird eine technische Dokumentation der Maschine erstellt.

Wichtig: Ein Hersteller oder auch Inverkehrbringer mit Sitz außerhalb der EU muss bei Import einer Maschine in die EU einen Bevollmächtigten (Person oder Institution) innerhalb der EU benennen. Dieser nimmt die Verpflichtungen des Herstellers innerhalb der EU wahr.

Abschließend wird die Konformitätserklärung ausgestellt. Dann kann erst das CE-Kennzeichen angebracht werden. In der Regel wird dieses auf dem Typenschild der Maschine befestigt.

Wie umfangreich ist der gesamte Prozess rund um das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Sobotta: Das hängt von einer Reihe von Faktoren ab: Um welche Art von Maschine handelt es sich? Ist es eine Einzelmaschine oder sind es mehrere Maschinen, die zusammenwirken (sog. Gesamtheit von Maschinen)? Ist die Maschine unvollständig? Und natürlich auch vom Grad der Komplexität der Maschine. Daneben muss man den anwendbaren Rechtsrahmen, also welche europäischen Richtlinien und Verordnungen auf die Maschine anwendbar sind, beachten. Ebenso die durchzuführenden Konformitätsbewertungsverfahren und ob eine benannte Stelle beteiligt sein muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Maschine in Anhang IV der MRL (in den bestimmten Kategorien von Maschinen aufgeführt sind, die als gefährlicher gelten) aufgeführt ist. In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, dass eine umfassende Qualitätssicherung in Übereinstimmung mit der ISO 9001 die Bewertung durch eine benannte Stelle erfordert, was das Ganze noch komplizierter macht.

Bei einfachen Projekten kann das Festlegen des anwendbaren Rechtsrahmens während der Planungsphase erfolgen. Bei komplexeren Szenarien ist es sinnvoller, zunächst eine separate Bewertung durchzuführen, um den geltenden Rechtsrahmen zu klären und sicherzustellen, dass die Anwendung für die CE-Kennzeichnung realisierbar ist. In jedem Fall empfiehlt Pilz immer, den CE-Kennzeichnungsprozess so früh wie möglich zu starten, vorzugsweise in der Designphase der Maschine, da Probleme von Anfang an erkannt und behoben werden können. Das vermeidet unnötige Kosten durch Nacharbeiten.

Was bedeutet es, wenn Pilz als Bevollmächtigter die Verantwortung für das Konformitätsbewertungsverfahren übernimmt?

Sobotta: Im Wesentlichen bedeutet dies, dass wir für alle gesundheits- und sicherheitsrelevanten Aspekte der Maschinen, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Betrieb genommen werden, die Verantwortung übernehmen. Genauer gesagt geht es um die Erstellung der technischen Unterlagen für Maschinen. Und schließlich unterzeichnen wir die Maschinenkonformitätserklärung im Namen des Kunden, des Maschinenbauers, sofern die Maschine den Anforderungen des geltenden Rechtsrahmens entspricht. Den Aufsichtsbehörden wird auf Anfrage die Person angegeben, die zur Erstellung der Dokumentation und aller anderen relevanten Unterlagen befugt ist. Wenn der Maschinenbauer es wünscht, bringen wir das CE-Zeichen auf der Maschine an. Wir bewahren die Konformitätsbewertung mit den dazugehörigen Dokumenten sowie eine Kopie des Bevollmächtigten-Mandats auf, die den zuständigen nationalen Behörden auf deren Verlangen mindestens zehn Jahre lang zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf stellen wir dann die Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

Seit wann bietet Pilz die Dienstleistungen zur Internationalen Konformitätsbewertung?

Sobotta: Pilz bietet bereits seit über 30 Jahren weltweit umfassende und auf die individuellen Anforderungen jedes Unternehmens abgestimmte Sicherheitsdienstleistungen entlang des gesamten Maschinenlebenszyklus an. Neben Schulungsangeboten begleitet Pilz mit einem Team von über 300 Experten aus dem Bereich Consulting, Engineering und Training in über 40 Tochtergesellschaften Hersteller, Exporteure und Betreiber, die Maschinen in verschiedene Länder exportieren oder dort betreiben bei der Konformitätsbewertung. Denn in anderen Regionen der Welt hat die Maschinenrichtlinie keine Geltung. Dort müssen andere gesetzliche Vorgaben oder Richtlinien beachtet werden.

Könnte man sagen, dass Pilz sozusagen Reisepässe für Maschinen ausstellt?

Sobotta: Dieser Vergleich trifft es sehr gut. Denn fehlen entsprechenden Konformitätserklärungen oder andere Dokumente, ist zu befürchten, dass eine Maschine möglicherweise mehrere tausend Kilometer entfernt am Zoll keine Einfuhrerlaubnis erhält. Sich erst dann um die notwendigen Zulassungen zu kümmern, ist umständlich und langwierig. Unser internationales Netzwerk sorgt dafür, dass Maschinen im jeweiligen Zielland in Übereinstimmung mit den erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren und den dort gültigen nationalen Normen in Betrieb genommen werden. Startpunkt dafür ist lediglich die Kontaktaufnahme mit dem lokalen Pilz Vertreter. (hw)

Vielen Dank für das Gespräch

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