Prüfvorschriften

Die Prüfvorschriften für den explosiven Bereich müssen alle drei Jahre turnusgemäß stattfinden. (Bild: C-P-S Group )

Anlagen in Unternehmen mit einem explosionsgefährdeten Teil sind überwachsungspflichtig. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt hier Prüfungen für Geräte, Komponenten und deren Dokumentation vor. Bei der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation erweist sich ein externer Dienstleister als hilfreich.

Jeder Betreiber von überwachungspflichtigen Anlagen ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (Betr.Sich.V) verpflichtet, diese einer turnusmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Überwachungspflichtig sind jene Anlagen sowie Anlagenteile, die über einen explosionsgefährdeten Teil (Ex-Bereich), in dem eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, verfügen. Ein Explosionsrisiko besteht überall dort, wo potenziell explosive Stoffe – Stäube, Gase und Flüssigkeiten – hergestellt, verarbeitet, transportiert oder gelagert werden. Ex-Zonen werden mit Gefährdungsbeurteilungen sowie Zündquellenbetrachtungen samt Equipment Protection Level (EPL)-Definitionen ermittelt. Dabei werden Risiken und Gefahren bestimmt, ihre Wahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß abgeleitet. Bei der Zündquellenbetrachtung spielt zum Beispiel eine Rolle, ab welcher Temperatur welches Gemisch in der Luft in Brand geraten kann. Aus der Gefährlichkeit werden Ex-Zonen abgeleitet und wiederum in verschiedene Kategorien mit entsprechenden Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen eingeteilt: Sie unterteilen sich in die Zonen 0, 1, 2 (Gase, Dämpfe) bzw. für Stäube in 20, 21, 22. In Zone 0 ist eine explosive Atmosphäre ständig oder häufig vorhanden, in Zone 1 gelegentlich und in Zone 2 selten und kurzfristig. In Zone 20 ist ein explosives Staub-Luft Gemisch ständig oder häufig vorhanden, in Zone 21 gelegentlich und in Zone 22 selten und kurzfristig. Im Explosionsschutzbereich über alle Zonen hinweg können nur Geräte eingesetzt werden, die für die ausgewiesenen Zonen zugelassen sind.

Prüfpflicht in der Praxis

Die Probleme entstehen dann, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Bei Personenschäden wird zunächst nach der Ursache geforscht und ermittelt, ob die notwendigen Prüfungen erfolgt sind und die Mitarbeiter geschult bzw. eingewiesen wurden. Damit wird untersucht, ob ein Unternehmen seinen Pflichten nachgekommen ist oder ob es Hinweise gibt, dass Sicherheitsrisiken vorhanden, aber nicht minimiert wurden. Hier sind die Prüfprotokolle entscheidend. Die Betriebssicherheitsverordnung §16 legt für diese überwachungspflichtigen Anlagen eine wiederkehrende Prüfung im Dreijahresturnus fest. Dabei wird der sichere Zustand der Anlage bezogen auf den Betrieb überprüft: Die Prüfungen umfassen die eigentlichen Geräteprüfungen mit Nah- und Sichtprüfung, die Ordnungsprüfungen der Dokumente wie Bedienungsanleitung oder Ex-Schutzdokumente sowie eine Bewertung der organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen. Liegt ein geprüftes Instandhaltungskonzept vor, lässt sich der Prüfzyklus verlängern – die Geräte- Ordnungs- und Schutzmaßnahmenprüfung können dann im Zuge der Anlagenprüfung, die alle sechs Jahre stattfindet, durchgeführt werden.

Wie das Prüfungsmanagement einfacher wird

Der Anlagenbau-Experte C-P-S Holding unterstützt Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen: Man erstellt Prüflisten und für die Unterlagen der jeweiligen Prüfungen insbesondere Gefährdungsbeurteilungen, Zündquellenbetrachtungen und Ex-Schutz-Pläne. Fehlende Dokumente wie Betriebsunterlagen können nachbeschafft werden – das Center of Competence Anlagenbau von C-P-S hält hierfür ein Archiv vor und unterstützt zudem bei der Recherche und Organisation. Außerdem führt man die eigentlichen Prüfungen mit befähigten Personen durch und betreut die übergeordnete TÜV-Prüfung: Der TÜV überprüft zusätzlich zu den in der Betriebssicherheitsverordnung vorgesehenen Untersuchungen stichprobenartig, ob der Betreiber seinen Pflichten nachgekommen ist. Bei Bedarf kann auch die Bewertung des Instandhaltungskonzept durch den Dienstleister erfolgen.

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