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Unübersichtliche und große Schutzbereiche wie eine Roboterzelle sind mit Schlüsseltransfersystemen für Not- und Fluchtentriegelung effizient absicherbar. (Bild: E. Dold & Söhne)

Ohne Fluchtentriegelung können versehentliche Einsperrungen von Personen tragische Folgen haben. Deshalb sind sichere Maßnahmen gegen solche Einsperrungen zu ergreifen. Zusätzlich muss ein Wiederanlauf der Maschinen verhindert werden, solange sich Personen im Gefahrenbereich befinden. Hierfür gibt es verschiedene Lösungsansätze.

Sind Schutzeinrichtungen zur Absicherung von begehbaren Gefahrenbereichen mit elektromechanischen Zuhaltungen (Verriegelungen) ausgestattet, kommen oft Fluchtentriegelungen als Schutz gegen ein Einsperren zum Einsatz. Voraussetzung für deren Nutzung ist jedoch, dass die eingesperrte Person im Notfall die Fluchttür noch rechtzeitig erreichen und öffnen kann.

Oft ist aber gerade das nicht in jedem Fall sichergestellt, zum Beispiel in ausgedehnten oder unübersichtlichen Gefahrenbereichen. Hier kommen Standard-Fluchtentriegelungen nicht mehr in Frage. Stattdessen empfiehlt sich für diese Applikationen eine Fluchtentriegelung per Seilzug, mit dem sich die Tür auch aus größerer Entfernung öffnen lässt – oder ein Persönlicher Schlüssel.

Fluchtentriegelung versus Persönlicher Schlüssel

Gemäß ISO/TS 19837 erübrigt sich in der Regel die Notwendigkeit einer Fluchtentriegelung, wenn ein Persönlicher Schlüssel verfügbar ist. Dieser dient der Sicherheit des Trägers und ist ‒ ganz wichtig ‒ vor dem Betreten des Gefahrenbereichs aus der jeweiligen Schutztür-Zuhaltung zu entnehmen. Dadurch wird die Maschine ausgeschaltet und die Tür entsperrt. Erst nach dem erneuten Stecken des Schlüssels in die Zuhaltung lässt sich die Tür wieder verriegeln und die Maschine zum Start wieder freigegeben. Solange der Anlagenbediener den Schlüssel bei sich trägt, darf und kann er den Gefahrenbereich betreten. Denn diese Maßnahme verhindert sicher eine Einsperrung des Schlüsselträgers sowie den unerwarteten Maschinenanlauf.

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Sicherheitsschalter- und Schlüsseltransfersysteme verhindern durch Persönliche Schlüssel ungewollte Einsperrungen. Per QR-Code geht es zum Video. E. Dold & Söhne

Bei der Abwägung, ob nun ‚Persönlicher Schlüssel‘ oder ‚Fluchtentriegelung‘ der bessere Einsperrschutz für eine bestimmte Applikation ist, sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Die sicherere Variante ist der Persönliche Schlüssel. Denn die Fluchtentriegelung bietet nur dann einen ausreichenden Einsperrschutz, wenn die Fluchttür im Falle einer Einsperrung rechtzeitig erreichbar ist.

Bei einer nur mit einer Fluchtentriegelung ausgestatteten Standard-Zuhaltung kann die Schutztür von Unbefugten jederzeit wieder verriegelt und die Maschine wieder gestartet werden. Befinden sich dann gerade Personen im Gefahrenbereich könnte das schwerwiegende Folgen haben. Um dies sicher zu verhindern, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Meistens wird das Problem mit so genannten willensabhängigen LOTO-Maßnahmen (Lock out Tag out) gelöst: Ein im gezogenen Betätiger eingehängtes Vorhängeschloss verhindert dabei das Schließen der Schutztür sowie den Wiederanlauf der Maschine.

Druck durch Verschärfung der Maschinenrichtlinie

Bei einigen Anwendungen sind Fluchtentriegelungen aus technischen Gründen nicht umsetzbar, etwa wenn sich die Bedienelemente der Fluchtentriegelung nicht auf der Gefahrenseite anbringen lassen. Das können Behälter, Mischer, Presskammern oder auch enge Maschinenräume sein. Der Persönliche Schlüssel ist hier als vorbeugende Schutzmaßnahme gegen Einsperrung und Wiederanlauf einer Maschine die ideale Lösung.

Vergleicht man die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit der vorherigen 98/37/EWG, fällt ein wesentlicher Unterschied ins Auge: Die alte Richtlinie ging von einem „Risiko in einer Maschine eingeschlossen zu bleiben“ aus. Die aktuelle Ausgabe im Anhang I, Abs. 1.5.14 thematisiert dagegen das „Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden“. Das heißt: Während die alte Richtlinie eine Flucht- oder Notentsperrung noch als ausreichend angesehen hat, fordert die neue bereits vorbeugende Schutzmaßnahmen.

Von Vorteil sind also Sicherheitskonzepte, die auf vorbeugenden Schutzmaßnahmen basieren. Das heißt, einem Einsperren von Personen in Gefahrenbereichen wird bereits im Vorfeld sicher vorgebeugt. Zusätzlich wird ein Maschinenanlauf sicher verhindert, solange sich Personen im Gefahrenbereich befinden. Deshalb kann ein Sicherheitssystem mit Persönlichem Schlüssel in vielen Fällen als ideale Lösung angesehen werden.

Das Sicherheitsschalter- und Schlüsseltransfersystem Safemaster STS von Dold & Söhne erfüllt alle Anforderungen der aktuellen Maschinenrichtlinie. Beispielsweise ist der Persönliche Schlüssel integraler Bestandteil des vom TÜV zertifizierten STS Systems. Im Gegensatz zu LOTO erfolgt der Einsperrschutz daher nicht optional, sondern wird Prinzip-bedingt erzwungen. Denn erst nach Entnahme des Persönlichen Schlüssels lässt sich die Schutztür öffnen und der Gefahrenbereich betreten. Das STS-System beinhaltet auch Einheiten, in welche mehrere Schlüssel integriert werden können. Mehreren Personen stehen also eigene Schlüssel und somit gesicherte Zutrittsmöglichkeiten zur Verfügung.

Safemaster STS kombiniert die Eigenschaften und Vorteile von Sicherheitsschaltern, Zuhaltungen, Schlüsseltransfer- sowie Befehlsfunktionen in einem System. Sein modularer Aufbau und die Erweiterbarkeit gestatten eine flexible Anpassung an die jeweilige Applikation. Die STS-Einheiten sind in den Ausführungen Edelstahl und Kunststoff verfügbar und beliebig kombinierbar. Zugelassen ist das Sicherheitsschalter- und Schlüsseltransfersystem für den Einsatz in Sicherheitsanwendungen bis Kategorie 4 / PL e nach EN/ISO 13849-1. Auch eine verdrahtungslose Absicherungen von Schutztüren sind möglich. Das reduziert den Installations-, Nachrüst- und Wartungsaufwand. Damit bietet das Schutzsystem neben der Sicherheit auch erhebliche Einsparpotenziale.

Arthur Aartsen

ist Business Development Manager bei E. Dold & Söhne KG in Furtwangen und Mitglied mehrerer Normungsgremien, u. a. DIN NA 095-01-04 GA und ISO TC 199/WG7

(sk)

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