Ab Mitte 2021 schreibt der Gesetzgeber Warntöne für Elektrofahrzeuge vor.

Ab Mitte 2021 schreibt der Gesetzgeber Warntöne für Elektrofahrzeuge vor. (Bild: BMW)

Damit Fußgänger vor einem langsam heranrollenden Elektrofahrzeug gewarnt werden, müssen ab 1. Juli 2019 neue Elektroautotypen in Europa schrittweise mit einer akustischen Warneinrichtung namens  Acoustic Vehicle Alerting System ausgerüstet werden.

Der Gesetzgeber schreibt ab Sommer 2021 ein AVAS für alle neu in den Verkehr gebrachten rein batterieelektrischen Fahrzeuge, für Plugin-Hybride sowie Brennstoffzellenfahrzeuge vor. Das schreibt der Spiegel.

Vor allem Blindenverbände hatten sich weltweit für die Einführung derartiger Warnsysteme eingesetzt, da vor allem Blinde auf die akustischen Signale von Autos zur ihrer Sicherheit angewiesen sind. Doch der Verband will auch dafür sorgen, dass andere Verkehrsteilnehmer wie ältere Leute und Kinder besser geschützt sind.

Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die Fahrzeuge ein Geräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h erzeugen. Dieser Ton soll dem eines Verbrennungsmotors nachempfunden werden und aus zwei Frequenzbändern bestehen, berichtet das Nachrichtenmagazin.

 

(gk)

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