Ein Fahrzeug wird für die Emissionsmessung nach dem neuen WLTP-Standard vorbereitet.

Ein Fahrzeug wird für die Emissionsmessung nach dem neuen WLTP-Standard vorbereitet. (Bild: Volkswagen)

Das Prüfverfahren für die Emissionen von Pkw in Deutschland, NEFZ, stand in der Kritik. Nicht erst, seit eine Software in manchen Fahrzeugen erkannte, das sich diese auf einem Prüfstand befanden. Das NEFZ von 1992 blieb hinter seinen Möglichkeiten, hatten sich doch Automobilelektronik und Laborbedingungen in den vergangenen Jahren stark weiterentwickelt.

Nun gibt es das neue verschärfte Prüfverfahren Worldwide Harmonized Light-Duty Vehcles Test Procedure (WLTP), das eine realistischere Messung der Emissionen ermöglichen soll. Ab 1. September 2019 gilt die neue Emissionsnorm Euro 6d TEMP EVAP ISC, die mit der zweiten Stufe der WLTP-Typprüfung für alle neu zugelassenen Fahrzeuge verpflichtend ist. EVAP steht dabei für Evaporative Emissions, also die Überprüfung von Verdunstungsmissionen. Dabei wird das im vergangenen Jahr eingeführte WLTP-Verfahren durch neue technische Anforderungen aktualisiert und der technische Aufwand bei der Typprüfung heraufgesetzt.

So gibt zwar weiterhin ein Testfahrer den Prüfstandsdurchlauf vor. Da dies jedoch nicht exakt der vorgegeben Fahrkurve entspricht, wird ein Korrekturfaktor namens Fahrkurven-Koeffizient eingeführt. Dieser analysiert, ob der Fahrer die vorgeschriebenen Fahrkurven einhält, und nivelliert Abweichungen.

Bei WLTP führen die Prüfer ihre Messungen einmal bei 15 °Celsius und einmal bei 23 °Celsius durch. WLTP 2 sieht vor, dass sich die dabei aufgenommenen Verbrauchswerte um höchstens 5 Prozent unterscheiden dürfen.

Auch untersuchen Fachleute künftig über einen längeren Zeitraum, wie viele Kohlenwasserstoffmoleküle in die Luft gelangen. Für Fahrzeuge mit Benzinmotor hat der Gesetzgeber diese Testzeit von 24 auf 48 Stunden hochgesetzt. Nach Ansicht von Branchenkennern könnte das insbesondere Plug-in-Hybriden Probleme bereiten, da die bei diesen Fahrzeugen im Aktivkohlefilter gesammelten Kraftstoffdämpfe im Elektrobetrieb nicht einfach verbrannt werden können.

Prüfer messen auch Werte auf der Straße: RDE

Mit der Einführung der EURO 6d Temp. (temporär bis Ende 2020) sind neben den WLTP-Werten neue Grenzwerte auf der Straße, die Real Driving Emissions (RDE), hinzugekommen. Der Wert für Stickoxide darf im RDE-Test um das 2,1-fache höher sein als der unter WLTP gemessene Wert. Bei der ab 2020 einsetzenden EURO 6d ist es nur noch erlaubt, dass der auf der Straße gemessene Wert für NOmaximal 1,43 mal höher ist als der Wert nach dem WLTP-Verfahren.

Eine weitere Änderung bei der zweiten WLTP-Stufe ist die Messung, ob die Emissionsgrenzwerte auch noch im Betrieb des Fahrzeugs eingehalten werden. Dafür prüfen Fachleute zukünftig bis zu fünf Jahre alte Fahrzeuge stichprobenartig nach dem WLTP-Test. Diese Feldüberwachung (ISC, In Service Conformity) führen sie bei ausgewählten Fahrzeugen mit einer Laufleistung von bis zu 100.000 Kilometern durch.

Im WLTP-Verfahren erfolgt die Messung aus dem Kaltstart auf dem Rollenprüfstand in vier Geschwindigkeitsbereichen: bis 60, bis 80, bis 100 und über 130 km/h. Innerhalb dieser Phasen wird immer wieder beschleunigt und gebremst. Die Höchstgeschwindigkeit ist damit höher als beim NEFZ. Außerdem liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit mit circa 47 km/h ebenfalls deutlich höher. In der Prüfkammer ist eine Temperatur von 23 °Celsius vorgegeben, bei NEFZ waren es 20 bis 30 °Celsius. Der gesamte WLTP-Fahrzyklus dauert etwa 30 Minuten im Gegensatz zu 20 Minuten zuvor. Auch die Streckenlänge hat sich mit 23 statt 11 Kilometern mehr als verdoppelt. Das Verfahren berücksichtigt Individuelle Sonderausstattungen bezüglich Gewicht, Aerodynamik und Bordnetzbedarf. Stromverbrauchende Sonderausstattungen wie Klimaanlage oder Sitzheizung bleiben für das Prüfverfahren nach wie vor ausgeschaltet.

 

(gk)

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