Elektromobilität Ladeinfrastruktur

Die Förderung der europäischen Kommission sieht die Einrichtung von 8500 Schnellladepunkten vor, an denen sich Elektrofahrzeuge innerhalb von 15 bis 30 Minuten aufladen lassen. (Bild: OrthsMedien)

Die Europäische Kommission hat eine mit 1,8 Mrd. EUR dotierte deutsche Beihilferegelung zur Förderung des Ausbaus der Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme soll zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und des Pakets „Fit für 55“ der Kommission beitragen.

Die Regelung Deutschlands

Im Rahmen der von Deutschland angemeldeten Regelung wird das sogenannte Deutschlandnetz entstehen, ein Schnellladenetz für Elektrofahrzeuge im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in Deutschland. Diese grundlegende Schnellladeinfrastruktur soll den Übergang zur Elektromobilität erleichtern.

Die Maßnahme sieht die Einrichtung von 8500 Schnellladepunkten vor, an denen sich Elektrofahrzeuge innerhalb von 15 bis 30 Minuten aufladen lassen. Betroffen sind rund 900 Standorte in Deutschland.

Die Beihilfen im Rahmen der Regelung erfolgen in Form von direkten Zuschüssen und laufenden Zahlungen zur Deckung eines Teils der Betriebskosten. Beihilfeempfänger sind Unternehmen mit Erfahrung in der Errichtung und im Betrieb von Ladeinfrastruktur.

Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und gelangte zu folgendem Ergebnis: Die Regelung ist erforderlich und geeignet, um den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in großem Maßstab voranzutreiben. Die Maßnahme hat einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger die vorgesehenen Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würden.

Deutschland hat ausreichende Vorkehrungen getroffen, damit die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU haben wird. Die Regelung steht allen in dem Wirtschaftszweig tätigen Unternehmen offen und die Beihilfeempfänger werden in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren ausgewählt. Darüber hinaus stellen die deutschen Behörden sicher, dass die erhobenen Preise mit den Preisen ähnlicher, bestehender Infrastrukturen vergleichbar sind.

Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

E-Mobility: Laden

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(Bild: AdobeStock_39293318)

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