Ladesäule

(Bild: Wellnhofer Designs @ AdobeStock)

Zukünftig sollen Fahrer von Elektrofahrzeugen auch an öffentlichen Ladesäulen ihren Wunschtarif auswählen können. In einem gemeinsamen Pilotprojekt erproben derzeit erstmals in Deutschland der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, der Ökostromanbieter Lichtblick, das IT-Startup decarbon1ze und der Verteilnetzbetreiber Stromnetz Berlin die dahinterstehenden IT-Prozesse.

Kern der Zusammenarbeit ist es, dass der Strombezug an einer öffentlichen oder halböffentlichen Ladesäule nicht mehr ausschließlich an deren Betreiber gekoppelt ist, sondern die Nutzerinnen und Nutzer ihren eigenen Anbieter über ihr jeweiliges Abrechnungssystem mitnehmen können. Die Zuordnung der Strommengen erfolgt über ein sogenanntes virtuelles Bilanzierungsgebiet und wird über den Bilanzkreis des eigenen Stromanbieters abgerechnet.

Jeden Ladevorgang genau abrechnen

Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage der „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ der Bundesnetzagentur (BNetzA) aus dem Jahr 2021. Laut dieser Vorgabe sollen die Bilanzierungsmöglichkeiten für Ladestrom erweitert werden, um mehr Wahlfreiheit beim Lieferanten zu bieten. Eine Bedingung der BNetzA ist, dass der Ladepunktbetreiber jeden Ladevorgang exakt bilanzieren und abrechnen kann. Ein regelzonenweites Bilanzierungsgebiet ist dafür die wirtschaftliche Basis.

Aus technischer Perspektive ist es erforderlich, dass beim Aufladen eines E-Fahrzeuges die Abrechnungsdaten an der Ladesäule zu den Netzbetreibern und dem Stromanbieter durchgeleitet werden. Erst dann kann der Strombezug ordnungsgemäß im Bilanzkreis verbucht werden.

Weniger Regelenergie dank neuem Modell

Bilanzkreise haben die Marktfunktion, die Erzeugung und den Verbrauch von Strom der jeweilig verantwortlichen Akteure zusammenzufassen. Diese tragen die Verantwortung, immer ein Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Einkauf auf der einen und Verbrauch und Verkauf auf der anderen Seite sicherzustellen. Wenn dieser Ausgleich nicht eingehalten werden kann, etwa aufgrund kurzfristiger Abweichungen von Erzeugung oder Verbrauch, muss der Übertragungsnetzbetreiber Regelenergie zum physikalischen Ausgleich einsetzen. Je genauer die Datengrundlage für die Einbindung von Verbrauchern und Erzeugern von Energie, desto besser können die Bilanzkreise geführt werden. So verringert sich auch der erforderliche Einsatz von Regelenergie durch den Übertragungsnetzbetreiber.

E-Mobility: Laden

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