Ulrich Schumacher, der bereits zum 1. Februar von seinem Posten abberufen wurde, führt derzeit zwei Zivilprozesse, in denen er 4,3 Millionen bzw. 500.000 Euro Kompensation für die seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Entlassung fordert. Darauf bezog sich nun die im August veröffentlichte Stellungnahme des Aufsichtsrats des Konzerns.
„Die über einen längeren Zeitraum negative Geschäftsentwicklung des Unternehmens und die Auseinandersetzung zwischen Dr. Ulrich Schumacher und dem Aufsichtsrat sowie die Unstimmigkeiten innerhalb des Vorstandes im Geschäftsjahr 2017/2018 mündeten in die vorzeitige Abberufung von Dr. Schumacher aus seiner Vorstandsfunktion“, heißt es dort. Mitte Januar hatte Zumtobel eine Gewinnwarnung herausgeben müssen, die für das erste Quartal 2018 eine Umsatzeinbruch von etwa 70 Prozent prognostizierte. Die tatsächlichen Quartalszahlen lagen sogar noch darunter. Auch galt das Verhältnis von Schumacher und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Jürg Zumtobel, einem der Söhne des Gründers, als sehr angespannt.
Die Untersuchung einer Wiener Anwaltskanzlei habe weitere Belastungsmomente ergeben: „Nachdem im Zuge einer aktienrechtlichen Prüfung mehrere grobe Pflichtverletzungen von Dr. Schumacher bekannt geworden waren, wurde von Aufsichtsrat und Vorstand außerdem die fristlose Entlassung aus dem Anstellungsvertrag ausgesprochen“, so die Erklärung. In dem Statement wird das Fehlverhalten nicht genauer spezifiziert, in den von Schumacher angestrengten Gerichtsverfahren wird die Entlassung neben der Zerrüttung auch mit der Beleuchtung seiner privaten Großgarage in Deutschland auf Unternehmenskosten, verrechneten Flugkosten sowie rund 20 ohne Genehmigung des Aufsichtsrats abgeschlossene Geschäftsverträgen begründet.
(tm)