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Felder Löttechnik will seine Kunden mit einem „Fake Alert“ hinsichtlich der Ankündigung von Balver Zinn (Vertriebspartner von Nihon Superior) auf eine mutmaßliche Falschaussage sensibilisieren. (Bild: VectorStock.com/12471055)

Felder Löttechnik hat Zweifel an der Korrektheit am Patent EP2218540B1, US8999519B2 zur Zusammensetzung der Lötverbindung vom Standardlot SN100C angemeldet und dies in einem Schreiben an seinen Kunden mitgeteilt. Konkret geht es um den Fachbeitrag, der exklusiv in der Productronic-Ausgabe 11/2018 auf Seite 23 und vorab auf der Online-Plattform www.all-electronics.de des Verlages unter der Info-Nr. 212pr1118  erschienen ist. Die Redaktion Productronic wurde ebenfalls informiert.

Felder Löttechnik-Frank Schröer_2011

Frank Schröer, Geschäftsführer von Felder Löttechnik, zweifelt in einem „Fake Alert“ das Patent um intermetallische Phase von SN100C von Nihon Superior an: „„Wir haben Ihre Aussagen von einem Patentanwalt überprüfen lassen und festgestellt, dass diese durchweg nicht korrekt sind.“ Archiv (2011), Marisa Robles

Fraunhofer ISIT: Löttage 2018Paolo Corvesieri, Balver Zinn

Paolo Corviseri, Head of Technical Support & Area Sales Manager von Balver Zinn: „Felder Löttechnik hat in seinem Schreiben die Zusammensetzung des Lotes SN100C thematisiert. Im Patent geht es aber um die dabei entstehende Zusammensetzung der Lötverbindung“ Marisa Robles

Worum geht es?

Infrage gestellt wird vor allem „aus den sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten“, erläutert Frank Schröer, Geschäftsführer von Felder Löttechnik. Er untermauert seine Aussage so: „Wir haben Ihre Aussagen von einem Patentanwalt überprüfen lassen und festgestellt, dass diese durchweg nicht korrekt sind.“ Die Productronic-Redaktion hat das Schreiben und die damit einhergehende Kritik an Balver Zinn weitergeleitet und eine Stellungnahme erhalten. „Felder Löttechnik hat in seinem Schreiben die Zusammensetzung des Lotes SN100C thematisiert“, erläutert Paolo Corviseri, Head of Technical Support & Area Sales Manager von Balver Zinn. Im Nachgang werden wir die Statements von Balver Zinn an die Argumentation von Felder Löttechnik anfügen.

1. Kritikpunkt: Das Patent EP 2218540B1 von Nihon Superior (Vertrieb: Balver Zinn) wird in dem Schreiben als „zahnloser Tiger“ bezeichnet, der rechtzeitig auftaucht, wenn die genormte Lotlegierung Sn99,25Cu0,7Ni0,05, besser bekannt unter dem Markennamen SN100C, in Europa ab dem 15.03.2019 patentfrei wird.

Stellungnahme Balver Zinn: „Mit EP2218540B1 und US8999519B2 wurde die Zusammensetzung der Lötverbindung patentiert. Die neuen Patente sind seit Dezember 2017 veröffentlicht. Wir haben Mitte des Jahres davon Kenntnis genommen. Es handelt sich hierbei keineswegs um ein neues Patent über die Zusammensetzung des Lotes SN100C, sondern über die Zusammensetzung der Lötverbindung.“

 

2. Kritikpunkt: Felder Löttechnik fokussiert sich zudem auf die ausgegebene augenscheinliche Warnung von Balver Zinn: „Patentverletzungen können einschneidende rechtliche und/oder finanzielle Konsequenzen haben.“ Was das zur Folge hat, erklärt der Hersteller von Lotmaterialien und damit auch Marktbegleiter von Balver Zinn wie folgt: „Damit wird, unserer Meinung nach, unterschwellig davor gewarnt, die Legierung Sn99,25Cu0,7Ni0,05 bei einem anderen Anbieter zu beziehen, da sonst mit einem Verfahren wegen Patentverletzung zu rechnen ist.“

Paolo Corviseri von Balver Zinn widerlegt dies: „Balver Zinn hat keineswegs davor gewarnt, welche Legierung von welchen Anbieter einzusetzen ist. Wir haben lediglich darüber informiert, dass unabhängig von der eingesetzten Legierung eine Gefahr von Patentverletzung bestehen kann. Es ist eine Tatsache, dass die Verletzung von Patentrechten Konsequenzen haben kann. Das ist unbestritten.“

 

3. Kritikpunkt: In dem Productronc-Fachbeitrag hieß es in der Online-Version unter anderem: „Nicht nur die Lotlegierung SN100C ist patentiert, sondern neuerdings auch die sich mit diesem Lot ergebende intermetallische Phase der Lotverbindung.“ Und in der Printausgabe heißt es: „Patentiert wurde die Zusammensetzung der Lötverbindung“. Felder Löttechnik kommt daher zum Schluss: „Diese Aussagen sind falsch! Für Lotzusammensetzungen mit Kupfergehalte >0,01 % bis <7,6 % sowie aus solchen Lotzusammensetzungen hergestellte Lötstellen bestehen keine Ansprüche nach diesem Patent.“

Balver Zinn kommentiert dies wie folgt: „Möglicherweise könnte Formulierung in der ursprünglichen Productronic-Veröffentlichung missverständlich sein. Gemeint ist hier der Wirkmechanismus von nickeldotierten Loten und die dabei entstehende Zusammensetzung der Lötverbindung. Es wird keineswegs von „…..die mit diesem Lot (SN100C?) ergebende intermetallische Phase der Lötverbindung“ gesprochen.“

 

4. Kritikpunkt: Laut Felder werden mit dem Patent EP 2218540B1 eindeutig und abschließend unter Verwendung der folgenden Zusammensetzungen aus drei Elementen in zwei Kombinationen hergestellte Lötverbindungen unter Schutz gestellt – und hierbei könnte in der Tat tatsächlich „eine Verletzung des angeführten Patentes vorliegen“ , jedoch auch nur dann, wenn sich in der Lötstelle eine entsprechende intermetallische Phase mit sehr spezifischer Kristallstruktur bildet.“ Die Legierungszusammensetzung gibt Felder so wieder:

Sn:      Rest                    Sn:        Rest

Cu:     0,01 %                Cu:        7,6 %

Ni:       0,001 – 6 %        Ni:         0,001 – 6 %

Nach Ansicht von Felder Löttechnik sind die mit diesem Patent geschützten bleifreien Zinnbasis-Lote mit 0,01 % Kupfer beziehungsweise 7,6 % Kupfer in der Baugruppen- und Leiterplattenfertigung gar nicht verwendbar. Auch die kupferarmen Nachfülllote sind laut Felder hiervon nicht betroffen, da diese ausschließlich zur Reduzierung des Kupfergehaltes im Lotbad (bis zu einer Untergrenze von 0,5% Kupfer) verwendet werden.

„Sn100Ni+ und SN100C fallen faktisch nicht unter die mit diesem Patent geschützten Lötverbindungen“, ist sich Frank Schöer sicher und merkt weiter an: „Die zurzeit kursierenden Gerüchte, es würde sich hier um einen Übersetzungsfehler aus der japanischen Patentanmeldung handeln sind ebenfalls falsch. Im Prüfverfahren für das Patent EP 2218540B1 wurde eindeutig auf diese oben genannten Legierungsgruppen hingewiesen und diese vom Patentanmelder Nihon Superior bestätigt.“ Abschließend betont der Geschäftsführer von Felder Löttechnik: „Somit können Sie die Lote Sn100Ni+ und SN100C auch in Zukunft weiter bei uns beziehen und verwenden, ohne Gefahr zu laufen das Patent EP 2218540B1 zu verletzen.“

Gegenargumentation von Balver Zinn: „Ausschlaggebend ist nicht das verwendete oder eingekaufte Lot, sondern die im Lötprozess entstehende Legierung, die zu einer entsprechenden Lötverbindung führt.“

(mrc)

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Unternehmen

BALVER ZINN Josef Jost GmbH & Co. KG

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58802 Balve
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