Mit dem richtigen Handling die Umwelt schonen – dafür bietet der FBDi-Umweltkompass eine wertvolle Hilfestellung.

Mit dem richtigen Handling die Umwelt schonen – dafür bietet der FBDi-Umweltkompass eine wertvolle Hilfestellung.

Bis vor wenigen Jahren war Konformität mit bestehenden Gesetzen und Regularien weitestgehend Sache der Hersteller von Produkten. Heute betrifft sie verschiedenste Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Auf sie kommen mehr und mehr zentrale Verantwortungen hinzu, denn der Fortschritt der Automatisierung treibt die Nachfrage nach elektronischen Bauelementen weiter voran, die eine zentrale Rolle in Elektro-/Elektronikgeräten spielen. Das trifft auch die Distribution in ihrer Schlüsselstelle zwischen Hersteller und Kunde. Immerhin decken alleine die Mitglieder im FBDi (Verband der Bauelemente Distribution) über 70 Prozent des deutschen Distributionsumsatzes ab. Tatsache ist: Wenn man in Europa ein Grundprodukt oder Endgerät importiert und somit „In-Verkehr bringt“, bleibt die Grundverpflichtung nach wie vor beim Hersteller, aber der Importeur – und damit oftmals der Distributor – übernimmt als Quasihersteller automatisch die Verantwortung vom ursprünglichen Hersteller. Konsequenterweise muss er alle rechtlichen Verpflichtungen daraus einhalten.

Was die zu übernehmenden Aufgaben und Verantwortungen betrifft, bestehen unter allen Mitspielern der Liefer- und Wertschöpfungskette sehr unterschiedliche Auffassungen und verwirrende Interpretationen. In seiner Schlüsselposition merkt der Distributor dies besonders deutlich. Zugleich nimmt die Flut an Verordnungen und Gesetzen betreffend produktbezogener Anforderungen nicht ab. Diese zwei Gründe waren für den FBDi ausschlaggebend für die Erarbeitung des „Umwelt- und Compliance-Kompass“ als Leitfaden für das Handling von Verordnungen und Direktiven. Der Leitfaden verfolgt das Ziel, über die gesamte Lieferkette hinweg ein gemeinsames Verständnis und eine „gleiche Sprache“ als harmonisierte Grundlage zur Bewertung von Produkten zu schaffen.

Mit RoHS2 und WEEE2 auf neuestem Stand

Bereits in zweiter Auflage bündelt der FBDi-Kompass das Fachwissen des Arbeitskreises „Umwelt und Compliance“ und untermauert dessen Position als Informationsvermittler für den Umgang mit EU-Direktiven, beispielsweise für ein gezieltes Materialhandling. Dies umso mehr, als er bereits auf die neuen Direktiven WEEE2 (Waste Electrical and Electronic Equipment) und RoHS2 (Restriction of Hazardous Substances) abgestimmt ist, denn beide Richtlinien beinhalten wichtige Neuerungen für die abfallwirtschaftliche Organisation: So unterliegen der RoHS2-Richtlinie (2011/65/EU) die Elektrogeräte in Bezug auf RoHS nun der CE-Kennzeichnungspflicht. Zudem muss die geforderte EU-Konformitätserklärung nun auf Basis einer technischen Dokumentation erfolgen. Anstelle wie bislang auf Messungen, liegt der Fokus bei Produktüberprüfungen durch die Marktaufsichtsbehörden neuerdings auf den Qualitätssicherungsprozessen der Hersteller respektive Importeure (Distributoren). Die Hersteller übernehmen die volle Produktverantwortung und müssen die Konformitätsbewertung eigenverantwortlich durchführen, der Importeur muss dieses dann sicherstellen.

Wenn aus jedem Elektro- und Elektronikgerät am Ende seiner Lebenszeit Elektroschrott wird, greift die WEEE2-Richtlinie 2012/19/EU, die die Rücknahme von Altgeräten vorschreibt. In Deutschland ist sie aber noch nicht im Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) umgesetzt. Ihr Anwendungsbereich beinhaltet Informationspflichten gemäß den aus RoHS2 resultierenden Substanzverboten in Bezug auf Recycling und Verwertung. Wenn zum 15. August 2018 von bislang zehn (Anhang II) auf sechs Kategorien (Anhang III) umgestellt wird, finden sich viele Geräte in einer neuen, oder sogar erstmalig in einer Kategorie wieder – einschließlich neuer Anforderungen bei den jeweiligen nationalen Registrierungsanforderungen. Das heißt, Hersteller müssen ihr Berichtwesen (Input-Meldungen) umfangreich und kostenintensiv umstellen.

Schonender Umgang mit Ressourcen

Der Fokus liegt immer auf der Schonung der Umwelt, besonders im Hinblick auf die nächstfolgenden Generationen. Natürlich ist eine eingeschränkte Verwendung von gefährlichen Stoffen und die kontrollierte Rückgewinnung lobenswert. Dennoch verursachen beispielsweise REACh (und damit zusammenhängend die ElektroStoffV oder die ChemSanktionsV) die eine oder andere Panikattacke unter Laien in den Unternehmen.

Dass die Verordnungen effektiv wirken, zeigt beispielsweise das Batteriegesetz (BattG bzw. 2006/66/EG): Am 01.12.2009 startete das BattG-Melderegister beim UBA (Umweltbundesamt) in Deutschland, um sicherzustellen, dass jeder Hersteller seine abfallwirtschaftliche Produktverantwortung erfüllt. Bilanz bis heute: Rund 5000 Hersteller sind angemeldet. Pro Jahr werden mehrere 1.000 Tonnen an wertvollen Metallen wiedergewonnen, und die teilweise enthaltenen Schwermetalle gelangen nicht mehr in die Umwelt. Nicht bei allen Direktiven funktioniert das korrekte Material-Handling so gut, wie das Beispiel der Verpackungsverordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (94/62/EG; VerpackV) zeigt: Setzt ein Hersteller oder Händler Verpackungen ein, die letztendlich beim Endkunden in haushaltsnahen Sammelbehältern landen, muss er seinen Anteil für diesen Schritt der Abfallentsorgung beitragen. Seit der neuesten Novelle ist auch der Online-Handel betroffen, schließlich erfolgt der Versand in Kartons oder ähnlichen Verpackungen – obwohl das vielen nicht klar ist.

Hilfe bei komplexen EU-Verordnungen

Wer in der EU ein Produkt in Verkehr bringen will, der muss sich mit juristischen Formulierungen in den EU-Direktiven auseinandersetzen. Licht ins Dunkel bringt der FBDi-Kompass. Denn ein Produkt darf in der EU nur dann in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher auf das Produkt anwendbarer EU-Richtlinien entspricht, egal in welcher vertikalen Branche.

Strafe muss nicht sein

Das überrascht nicht wirklich. Denn bei über 30 EU-Regularien und schwer verständlichen Texten fällt der Durchblick oft schwer. Und so resignieren viele Unternehmen bereits im Vorfeld. Allerdings kann Dummstellen oder Ignorieren der Vorschriften ebenso wie deren Missinterpretationen zu Strafen führen, denn die verstärkte Marktüberwachung erfolgt durch die Behörden und den Zoll. Dieser ahndet Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit teilweise hohen Bußgeldern, sogar bis hin zum Vertriebsverbot und Produktrückruf (siehe Rapex-Liste, Rapid Exchange of Information System). Genau hier setzt der FBDi-Kompass an: Unabhängig von der Branche ist er auf alle Produkte anwendbar. Das macht ihn für Bauelemente- oder Gerätehersteller, Importeure und Händler quer durch sämtliche Märkte zur wertvollen Navigationshilfe. Beispielsweise können sowohl Unternehmen der Beleuchtungsbranche als auch Medizintechnik, die gleichermaßen von RoHS betroffen sind, auf diesen Leitfaden setzen. Mit der Zusammenfassung der EU-Regularien auf weniger als 150 Seiten klassifiziert er sich als übersichtliche Handlungshilfe, um Strafen zu vermeiden und somit das Risiko für Unternehmen zu verringern. Vor allem KMUs profitieren hiervon, da sich diese oftmals keine zusätzlichen Ressourcen (intern wie extern) leisten können.

Dieser Kompass ist das bislang größte Projekt des FBDi-Arbeitskreises Umwelt & Compliance. Wer nur für Teilbereiche Unterstützung sucht, findet diese in weiteren Leitfäden, die auf einzelne Verordnungen abzielen (zum Beispiel BattG, Traceability, EuP, Verpackungsverordnung). Alle verfolgen das gleiche Ziel – ein gemeinsames Verständnis und eine Vereinfachung in der Kommunikation entlang der Lieferkette, um die Einhaltung rechtlicher, anwendbarer Anforderungen zu fördern.

Der FBDi-Kompass im Detail

Mit dem FBDi-Kompass können Personen EU-Vorschriften einfacher nachvollziehen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Besonderer Wert wurde auf die praktische Handhabung gelegt. Der Kompass setzt sich aus drei einander ergänzenden und logisch aufgebauten Teilen zusammen:

Auskunft über die eigene Akteursrolle liefert

Teil 1 „Betroffenheitsanalyse“

Sie führt den Anwender gleich weiter zu den für sein Produkt relevanten Vorschriften. Die Darstellung erfolgt in Flow-Charts; Entscheidungsbäume zeigen die zu beachtenden Schritte klar auf. Jeder Schritt endet mit dem Hinweis auf den nächsten zu bearbeitenden Abschnitt.

Teil 2 „Klassifizierungsalbum“

Es besagt, in welche Produktklasse das Produkt gehört. Anhand von Beispielbildern kann man vergleichen, dass man sein Produkt der richtigen Kategorie zugeordnet hat. Hier sind bereits Verweise auf die wichtigsten Verordnungen enthalten.

Teil 3 „Mandatory Data“

Es enthält die erforderliche Basisdaten und Informationen, rechtlichce Grundlagen, Quellen und Datenfelder zu den EU-Regularien, einen Überblick über Referenzen sowie Literatur-/Quellenhinweise.

Weitere Informationen: www.fbdi.de/kompass

Jens Dorwarth

ist Leiter des Arbeitskreises Umwelt & Compliance im FBDi

(mrc)

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Unternehmen

FBDi Fachverband der Bauelemente Distribution e.V. (FBDi e.V.)

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