Die Personengesellschaft Hella KG Hueck & Co. wird damit zur Kapitalgesellschaft Hella KGaA Hueck & Co.. Wie das Unternehmen mitteilt, soll die Umwandlung rückwirkend zum 1. Juni 2003 wirksam werden, dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2003/04. „Mit der geänderten Rechtsform schaffen die Gesellschafter die Grundlagen für die langfristige Sicherung der Unabhängigkeit unseres Unternehmens“, sagte Dr. Jürgen Behrend, 53, geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter der Hella KG Hueck & Co., anlässlich der Bekanntgabe der Umwandlungspläne. „Darüber hinaus stellen wir in der Geschäftsführung schon heute die Weichen auf Kontinuität.“


Auch die Führung der zukünftigen Hella KGaA Hueck & Co. besteht aus zwei Komplementaren, und zwar aus Dr. Jürgen Behrend und der Hella Geschäftsführungs-GmbH mit fünf familienfremden Managern. Auch an den Beteiligungsverhältnissen bei Hella wird sich nichts ändern, die Kommanditaktien werden zu 100 Prozent von den bisherigen Familiengesellschaftern gehalten. Die Rechtsform der KGaA lässt jedoch die Öffnung zum Kapitalmarkt zu. „Das ist für unser Unternehmen eine wichtige Option, um größeren finanziellen Spielraum für weiterhin notwendige zukunftssichernde Investitionen zu haben“, betont Hella-Finanzchef Hans Sudkamp.


Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)


Die KGaA vereinigt Elemente der Kommanditgesellschaft (KG) und Aktiengesellschaft (AG). Wie bei einer AG ist das Grundkapital in Aktien eingeteilt. Die Inhaber dieser Aktien sind die Kommanditaktionäre. Mit der KG hat die KGaA gemeinsam, dass mindestens ein Gesellschafter (Komplementar) persönlich haften muss. Die Kommanditaktionäre haften demgegenüber nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Gesetzliche Organe der KGaA sind die Komplementare, die Hauptversammlung und der Aufsichtsrat. Als weiteres Organ kommt bei Hella ein Gesellschafterausschuss hinzu. Die Komplementare führen die Geschäfte der KGaA. Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss der KGaA fest und wählt den Gesellschafterausschuss.


Der Gesellschafterausschuss entscheidet über zustimmungspflichtige Maßnahmen der Geschäftsführung und die Auswahl der Geschäftsführer der Hella Geschäftsführungs-GmbH. Neben dem Gesellschafterausschuss überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsführung. Er ist nach dem Mitbestimmungsgesetz paritätisch aus Vertretern der Anteilseigner (gewählt durch die Hauptversammlung) und der Arbeitnehmer (gewählt durch die Arbeitnehmer der inländischen Konzerngesellschaften) besetzt.

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Unternehmen

Hella KGaA Hueck & Co.

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59552 Lippstadt
Germany