Die Reach-Verordnung soll künftig mehr Sicherheit im Umgang mit chemischen Stoffen ermöglichen

Die Reach-Verordnung soll künftig mehr Sicherheit im Umgang mit chemischen Stoffen ermöglichen (Bild: ©FrameAngel + ©denisismagilov + ©Eyematrix – Fotolia)

Die Marktüberwachungsverordnung (Mü-VO) der Europäischen Union (EU) tritt zu einem großen Teil am 16. Juli 2021 in Kraft und hilft den EU-Staaten, nahezu alle Non-food-Produkte auf dem europäischen Markt zu überwachen. Insgesamt gibt es 70 Verordnungen und Richtlinien, die Bedingungen für den EU-Marktzugang festlegen. Neben Reach gehören dazu unter anderem die RoHS-Richtlinie zur Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung sowie die Verordnung über Medizinprodukte. „Durch die neue, übergreifende Marktüberwachungsverordnung können Behörden leichter Produkte mit den gesetzlichen Anforderungen vergleichen. Produkte, bei denen Informationen fehlen oder zu ungenau sind, werden künftig schneller und häufiger erfasst“, prognostiziert imds-Gründerin Heide Teubert.

EU-Verordnungen erweitern Befugnisse der Behörden

Insgesamt werden die Befugnisse von Behörden mit der Verordnung stark erweitert. Marktüberwachungs-, Zoll- und Vollzugsbehörden aus allen EU-Mitgliedstaaten werden Daten zudem leichter austauschen können. Dafür sorgt unter anderem das Union Product Compliance Network (UPCN). „Dieses Netzwerk wird Produkte mit besonders besorgniserregenden Stoffen für die Behörden leichter identifizierbar machen“, erklärt Markus Engel, Product Compliance Consultant bei imds professional. Das Netzwerk greife dabei auch auf die neue SCIP-Datenbank zu, in die Unternehmen ihre Produktdaten eintragen müssen, um diese an die EU-Chemikalienbehörde ECHA zu übermitteln.

Schon vor dem 5. Januar dieses Jahres, dem Stichtag der offiziellen Meldepflicht für die SCIP-Datenbank, hätten viele Unternehmen Erzeugnisse identifiziert und dort eingetragen, die mehr als 0,1 Prozent besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthalten. Denn seit diesem Datum können die Mitgliedstaaten den Rechtsrahmen der Mü-VO nutzen, um Vorschriften gemeinsam durchzusetzen und Abhilfe bei nicht-konformen Produkten zu fordern. „Wer schon jetzt seine Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette ernst nimmt, kann gegenüber der Konkurrenz im Vorteil sein. Wer das versäumt, wird sich vermehrt mit Produktrückrufen, Reputationsschäden, Kosten und verlorenen Verträgen befassen müssen“, so Teubert. Die Material-Compliance-Experten von imds professional bieten neben Schulungen auch Beratung und praktische Unterstützung an.

(sd)

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