Bundesnetzagentur hat Gebühren für Nutzung von lokalen 5G-Frequenzen festgelegt

Das Warten hat ein Ende: Die Bundesnetzagentur hat die Gebühren für die Nutzung von lokalen 5G-Frequenzen festgelegt. (Bild: Audi)

Nachdem bereits Ende Juni die 5G-Mobilfunk-Frequenzen versteigert wurden, hat nun die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien die jährlichen Gebühren für Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz für lokale Anwendungen festgelegt. In diesem Frequenzband sollen kleine und mittelständische Unternehmen sowie Landwirte ihr eigenes 5G-Netz betreiben. Die Idee ist, dass so diese Betriebe unabhängiger von den großen Telekommunikationsdienstleistern werden und ihr eigenenes, unabhängiges Netz für Roboter oder Landmaschinen betreiben.

Sockel + Bandbreite x Laufzeit x Fläche

Für Unternehmen, die eigene 5G-Netze in ihren Produktionsstätten nutzen wollen errechnet sich die Gebühr nach folgender Formel:

Gebühr = 1000 + B ∙ t ∙ 5 (6a1 + a2).

Dabei steht B für die zugeteilte Bandbreite (min. 10 bis max. 100 MHz), t für die Laufzeit der Zuteilung (in Jahren bzw. anteilig je angefangenem Monat) sowie a für die Fläche des Zuteilungsgebietes in km² (differenziert nach a1; Siedlungs- und Verkehrsflächen; a2 andere Flächen). Hinzu kommt ein Sockelbetrag von 1000 Euro. Der Grundbetrag sei so gewählt worden, um Geschäftsmodelle z.B. von Start-ups, KMUs oder im Bereich der Landwirtschaft nicht zu vehindern.

Den Entwurf der Verwaltungsvorschrift „Lokales Breitband“ mit den Antragsformularen gibt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Laut Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, stärke der „Startschuss für lokalen Campus-5G-Netze“ den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nach Angaben der vier großen Verbände, VDMA, ZVEI, VDA und VCI ist die lokale Nutzung von Frequenzen für die deutsche Industrie kein Geschäftsmodell, sondern Voraussetzung, um Leitmarkt und Leitanbieter für industrielle 5G-Anwendungen werden zu können.

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Hier erfahren Sie, wie das Umweltbundesamt beziehungsweise das Statistische Bundesamt die Kategorie von Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie andere Flächen definieren.

(ml)

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