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Der FBDi verweist auf den neuen Anwendungsbereich des ElektroG: Seit 15.8.2018 umfasst der offene Anwendungsbereich nur mehr 6 statt der bislang 10 Kategorien. (Bild: FBDi)

Alle elektrischen und elektronischen Geräte fallen in den Anwendungsbereich des ElektroG, es sei denn für sie gilt eine gesetzliche Ausnahme, denn nur dann sind sie ausgeschlossen.

Die neuen sechs Gerätekategorien sind:

  • Wärmeüberträger
  • Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter integrieren.
  • Lampen
  • Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50cm betragen (Großgeräte).
  • Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen über 50cm beträgt (Kleingeräte).
  • Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt.

Der FBDi weist explizit darauf hin, dass dadurch weitere elektrische und elektronische Geräte bei der Stiftung EAR (Elektro Altgeräte Register) registrierungspflichtig sein können. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Unternehmen, die bis zum 31.12.2018 nicht bei der Stiftung EAR registriert sind, ab 1.1.2019 KEINE Elektrogeräte (nach ElektroG) nach Deutschland importieren, geschweige denn vertreiben dürfen. Die Registrierung dauert aktuell übrigens bis zu 9 Wochen. Detaillierte Informationen stehen auf deren Webseite zum Download. Das ElektroG setzt die europäische Richtlinie WEEE II (2012/19/EU) in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

(mrc)

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