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(Bild: FBD)

Der FBDi informiert, dass das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG) seit 22. Dezember 2016 in Kraft getreten ist.

Der FBDi informiert, dass das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG) seit 22. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. FBDi

Seit 22.12.2016 ist das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG) für alle in Deutschland tätigen Hersteller, Importeure und Händler in Kraft. Das EMVG wurde am 14. Dezember 2016 neu gefasst und setzt die ebenfalls neu gefasste Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit in deutsches Recht um. Der Fachverband Bauelemente Distribution e.V. (FBDi) deutet darauf hin, dass Importeure und Händler gegebenenfalls die Prüfung der EMV-Anforderungen ausführen müssen, sofern die Hersteller dies nicht schon getan haben. Zudem sind sie verpflichtet der Bundesnetzagentur Auskunft zu geben.

Das EMVG regelt die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten und ortsfeste Anlagen sowie die Pflichten der Wirtschaftsakteure. Ferner werden die Instrumente und Verfahren der Marktüberwachung und Störungsbearbeitung durch die Bundesnetzagentur geregelt und an das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG) angeglichen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist die Bundesnetzagentur befugt in Verkehr zu bringende oder in Verkehr gebrachte Geräte auf Einhaltung der grundlegenden Anforderungen zu prüfen und bei Nichteinhaltung geeignete Maßnahmen zu veranlassen

Gemäß § 17 Absatz 1 des derzeit noch gültigen EMVG erhebt die Bundesnetzagentur Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen für die Marktüberwachung und Störungsbearbeitung gegenüber denjenigen, der Geräte in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt hat, wenn ein Verstoß gegen die grundlegenden Anforderungen festgestellt wurde.

(hag)

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