Künstliche Intelligenz ist in der Gegenwart angekommen. In immer mehr Bereichen entlastet intelligente Technik den Menschen oder ersetzt ihn sogar. Doch lassen sich die bestehenden Rechtsnormen auf diese neue Technologie anwenden? In ihrem Ergebnispapier (PDF, 38 Seiten) geht die Arbeitsgruppe ‚Rechtliche Rahmenbedingungen‘ der Plattform Industrie 4.0 dieser Frage in folgenden Bereichen nach: Künstliche Intelligenz und Rechtspersönlichkeit, Künstliche Intelligenz und Datenzugang sowie -schutz, Haftung, KI-generiertes IP, Arbeitsrecht sowie IT-Sicherheit und KI.
So heißt es beispielsweise im Kapitel ‚Haftung‘, das sich mit der Produkt- und Produzentenhaftung für KI-Produkte beschäftigt: „Die bisherigen juristischen Analysen der Plattform Industrie 4.0 haben für Szenarien der Produzentenhaftung bei Industrie 4.0 keine haftungsrechtlichen Regelungslücken im geltenden Recht identifiziert. Einzig für den Bereich von Schadensfällen in einer Industrie 4.0-Fertigungsstätte wurde der Politik anheimgestellt, über eine Weiterentwicklung des Haftpflichtgesetzes nachzudenken. Die gefundenen Ergebnisse sollen im Rahmen dieses Steckbriefs für Szenarien in der Industrie 4.0 überprüft werden, in denen KI zum Einsatz kommt.
(dw)