Auf der Sitzung der Arbeitsgruppe ‚Maschinen’ am 7. Dezember 2009 wurde die außerordentliche Verlängerung der Vermutungswirkung für die EN 954-1 unter Berücksichtigung einer Reihe von schriftlichen Stellungnahmen von Mitgliedstaaten sowie von interessierten Kreisen behandelt, wie der Normenausschuss Maschinenbau (NAM) mitteilt. Im Ergebnis einer intensiv geführten Diskussion erbrachte eine Abstimmung unter den Mitgliedstaaten über 2/3 Zustimmung für eine außerordentliche Verlängerung der Vermutungswirkung für die EN 954-1 (parallel zur EN ISO 13849-1) über den 28. Dezember 2009 hinaus. Die Festlegung einer angemessenen Dauer für die Verlängerung behält sich die Europäische Kommission vor.

Entsprechend diesem Abstimmungsergebnis hat die Europäische Kommission angekündigt, in Kürze über eine separate Mitteilung im Amtsblatt der EU die Vermutungswirkung der EN 954-1 zeitlich begrenzt auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auszudehnen.

 

Peter Früauf, Stellv. Geschäftsführer Elektrische Automation des VDMA in Bayern, kommentiert die Vermutungswirkung:

Aus Sicht des Fachverbandes Elektrische Automation bleiben mehrere Punkte offen, die einer Klärung bedürfen.

1. In der Phase der außerordentlichen Verlängerung gibt es damit zwei Arten von Sicherheitsprodukten. Zum einen die Produkte, die gemäß der „alten“ Norm EN 954-1 gebaut und dokumentiert sind, und zum anderen die Produkte, die bereits die Anforderungen der „neuen“ Norm EN ISO 13849-1 erfüllen. Unklar bleibt dann, wie der Anwender erkennt, ob er die richtige Norm auf sein Produkt angewendet hat.

2. Die in verketteten Anlagen eingesetzten Komponenten sind vielfach auch in Einzelmaschinen zu finden. Begründungen, die sich darauf berufen, den Einsatz von Automatisierungsprodukten zwischen verketteten Anlagen und Einzelmaschinen zu trennen, sind nicht nachvollziehbar.

3. Seit der Veröffentlichung der neuen Maschinenrichtlinie Mitte 2006 sind die notwendigen Umstellungen und Anpassungen auf Seiten der Normensetzer und der Maschinenhersteller nicht überall durchgeführt worden. Eine außerordentliche Verlängerung bietet keine Garantie, dass sich am Ende der Periode nicht wieder Stimmen meldet, die die Umstellung erneut zu spät angegangen sind.

Jetzt gilt es, die noch nicht angepassten Typ C-Normen so rasch wie möglich auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG umzustellen.

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