
Die EU-Kommission hat zur EG-Maschinenrichtlinie am 6.11.2019 die neue Version 2.2 des Leitfadens veröffentlicht. (Bild: ©bluedesign - stock.adobe.com)
Die Maschinenrichtlinie (MRL) ist das zentrale Element, das Themen rund um den Maschinenbau regelt. Ziel ist es, ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz für Maschinenbenutzer und andere exponierte Personen zu gewährleisten sowie den freien Verkehr von Maschinen im Binnenmarkt zu gewährleisten. Wurde im Mai noch eine mögliche Änderung der Maschinenrichtlinie spekuliert, verdichteten sich im Juli die Anzeichen dafür. Damals wurden von der Europäischen Kommission eine in englischer Sprache umgesetzte sogenannte Public Consultation gestartet, die bis Ende August lief.
Auf der Internetseite der EU-Kommission steht die Fassung des Leitfadens mit der Versionsnummer 2.2 in englischer Sprache zum Download. Andere Sprachfassungen sind von der Kommission nicht geplant, das schließt aber Übersetzungen auf nationaler Ebene wie in der Vergangenheit etwa durch das BMAS nicht aus. Zur bisherigen Version 2.1 unterscheidet sich die aktuelle Version vorwiegend durch Ergänzungen und Klarstellungen insbesondere zu den Themen Sicherheitsbauteile, Maschinensteuerungen (§417) und Sicherheitsbauteile, die als Logikbausteine (§418) gelten.
(ml)
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