710iee1217 LAE Engineering_Maschinensicherheit Aufmacher

Innerhalb der europäischen Union stehen seit 1982 bei über 90 % aller Industrieunfälle organisatorische Fehler an erster Stelle – das ist vermeidbar.








(Bild: ©blattwerkstatt - stock.adobe.com / Kzenon– Fotolia)

Wenn es um Menschenleben geht, kann und darf nicht allein die Effizienz einer Maschine ausschlaggebend sein. Außerdem muss das, was für den gesamten Maschinenbau gilt, auch für diejenigen gelten, die Anlagen oder Maschinen weiterentwickeln, verändern oder warten: Es obliegt ihnen, mit den betreffenden zur Sicherheit vertraut zu sein, Fehler zu vermeiden und unumgehbare Risiken den Anforderungen der jeweiligen Norm entsprechend zu beherrschen. Daher sah sich das auf Modernisierungen von Prozessanlagen spezialisierte Engineering-Unternehmen LAE aus Nußloch dazu veranlasst, verstärkt auf die Sicherheit bei Kundenanlagen zu achten.

„Die immer noch relativ hohen Unfallzahlen an der Schnittstelle Mensch/Maschine haben uns davon überzeugt, dem Sicherheitsaspekt in unserem Unternehmen einen noch höheren Wert zuzuweisen“, erklärt Ronnie Trickes, Leiter Business Administration bei LAE. Deshalb hat das Unternehmen damit begonnen, seine Ingenieure zu ‚Functional Safety Engineers Industry‘ zertifizieren zu lassen. Dabei bildeten das Ermitteln der nötigen Risikominderung und das normgerechte Realisieren anhand von Praxisbeispielen die Schwerpunkte der Weiterbildung. Ziel war das Vermitteln von Know-how und praktischer Sachkenntnis im Bereich der funktionalen Sicherheit von Maschinen auf Basis der IEC 61508, IEC 61511 und weiterer internationaler Standards, wie der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) inklusive CE-Kennzeichnung.

710iee1217 LAE Engineering_Maschinensicherheit Tödliche Unfälle

Auch wenn die Zahl der tödlichen Unfälle seit ­Jahren tendenziell ­abnimmt, liegt der Wert immer noch zu hoch. Bild: Referat - Statistik - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Dass diese Regeln wirken, zeigt ein Blick auf die Statistik: In Deutschland sank seit Einführung der EU-weiten CE-Maschinenrichtlinie im Jahre 2006 die Anzahl der Unglücke beim Bedienen einer Maschine von 66 902 um rund 35 % auf 43 791 im Jahr 2015 und bei den Todesfällen sogar um 45 % von 40 auf 22. Mit 14 464 respektive 10 Opfern ist das Überwachen, Bedienen, Betätigen einer Maschine die häufigste Unfallursache. Dagegen stiegen im Jahr 2016 beispielweise die meldepflichtigen Wegeunfälle um 3,84 % auf 186 070 an. All diese Zahlen belegen, dass ein Mehr an Maschinensicherheit Unfälle verhindern und so Menschenleben retten kann. Es liegt also in der unternehmerischen Verantwortung, dem Bereich Maschinensicherheit einen entsprechend hohen Stellenwert im Unternehmen zuzuweisen.

Problem der komplizierten Bürokratie

710iee1217 LAE Engineering_Maschinensicherheit Unfälle

Seit der Einführung der ­CE-Richtlinie im Jahr 2006, nimmt die Zahl der Unfälle bei Bedienung einer ­Maschine stetig ab. Bild: Referat - Statistik - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Sich in der Vielzahl der bestehenden und sich ständig ändernden Richtlinien, Gesetzen, Verordnungen und Normen, etwa zur CE-Zertifizierung, zurechtzufinden, erweist sich jedoch oft als schwierig: Standards, die gestern noch galten, sind morgen bereits überholt oder wichtige Sicherheitsvorschriften wurden verschärft. Da gerät in Unternehmen die Frage, ob die Sicherheit an der eigenen Anlage nach geltender Gesetzeslage wirklich noch garantiert ist, so manches Mal ins Hintertreffen. Zudem rechnet es sich für Betroffene nur selten, in eigenes Personal inklusive Weiterbildung zu investieren. „Deshalb haben wir unser Leistungsspektrum in diesem Bereich erweitert und tragen mit unserer Erfahrung in Sicherheits- und Managementsystemen Sorge, dass wir die Risiken an dieser Stelle minimieren“, kommentiert Klaus Philipp, Bereichsleiter Prozessanlagen/Industrie.

Denn weltweit kommt es jährlich immer noch zu 270 Millionen Verletzungen durch Maschinen. Innerhalb der europäischen Union stehen seit 1982 bei über 90 % aller Industrieunfälle organisatorische Fehler an erster Stelle. Diese Fakten sind für LAE ein wichtiger Ansatzpunkt, um sein Know-how einzubringen. „Wir sehen unsere Einsatzgebiete sowohl im Maschinenbau, wo Gefährdungen meist eindeutig identifizierbar sind, als auch in der Prozess- und Verfahrenstechnik, wo sich die Gefahren oft komplexer und schwieriger darstellen“, so Philipp.

Arbeitssicherheit in Deutschland

„Vor zwanzig Jahren geschahen in Deutschland je Arbeitsstunde noch etwa doppelt so viele Unfälle wie heute“, betont Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), und ergänzt: „Die Arbeitsbedingungen hierzulande werden immer sicherer.“ Dafür spricht auch die Tendenz, dass nicht nur die Zahl der meldepflichtigen, sondern auch die der schweren Unfälle abnimmt.

Beispielsweise ist das Risiko einen Arbeitsunfall zu erleiden, laut der Arbeitsunfall-Statistik von 2015, erneut gesunken. So fiel die Zahl der Arbeitsunfälle pro einer Million Arbeitsstunden um fast 2 %. In absoluten Zahlen: Pro eine Million Arbeitsstunden ereigneten sich im Jahr 2015 nur 14 Arbeitsunfälle. 866056 meldepflichtige Arbeitsunfälle gab es insgesamt; das sind etwa 21,9 je 1000 Vollarbeiter – 1,3 % weniger als 2014. Und das bei einer Zunahme der geleisteten Arbeitsstunden um 1,5 % im Berichtsjahr.

Dabei steht ‚der Vollarbeiter‘ für eine statistische Rechengröße und dient dem Berechnen der Unfallquote. Ein Vollarbeiter entspricht der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzahl pro Jahr. Die Größe spiegelt damit die Expositionszeit gegenüber Arbeitsunfällen wider. So ergibt sich die Unfallquote beziehungsweise das durchschnittliche Unfallrisiko aus den Arbeitsunfällen pro 1000 Vollarbeiter. Als tödlich zählen die Statistiker einen Unfall, wenn der Tod im Berichtsjahr innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eintritt.

Mehr rund um das Thema CE-Konformität gibt es auf Seite 2.

Unterstützung bei der CE-Konformität

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Europäische Kommission: Grundlagen der CE-Kennzeichnung

LAE berät seine Kunden nicht nur bei der Modernisierung oder einem ihrer Anlagen, sondern unterstützt sie auch beim CE-Konformitätsprozess. „Je früher wir in die Verfahren bei Projekten, die zu einer CE-Konformität führen sollen, eingebunden sind, desto höher sind die Synergien für den Kunden“, betont Philipp.

Denn viele der auf dem Weg zur CE-Konformität durchzuführenden Arbeitspakete lassen sich effizienter in Zusammenarbeit bewältigen. Zu diesen Arbeitspaketen gehören:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Risikoanalyse
  • Ermitteln und Umsetzen technischer Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik
  • Normrecherche/Normanalyse
  • Sicherheitsmatrix und sicherheitsrelevante Softwareentwicklung gemäß V-Modell
  • Technische Dokumentation
  • Abschließende CE-Kennzeichnung

Beweislast umkehren

Fakt ist, dass Unternehmen Gesetze und Verordnungen zwingend einhalten müssen – die Maschinen-Richtlinie hat Gesetzes-Charakter und ist bindend für alle Maschinenhersteller. Darüber hinaus führt das Erfüllen von Normen und Empfehlungen in der Regel dazu, dass sich die Beweislast aufgrund der Vermutungswirkung zugunsten des Betreibers umkehrt. Konkret bedeutet das: Im Schadensfall kann der Hersteller nachweisen, dass er seinerseits die Maschine oder Anlage richtlinienkonform erstellt hat. Damit ist er sicher vor Haftungsansprüchen und dem Vorwurf der Fahrlässigkeit, verbunden mit hohen Schadensersatzforderungen von Seiten Geschädigter (Zivilprozess) und Behörden.

Wenn Unternehmen aufgrund von technischen oder wirtschaftlichen Gründen die Vorgaben der Normen oder Empfehlungen nicht einhalten können, müssen sie das Risiko für den Mitarbeiter trotzdem auf dem gleichen oder niedrigeren Niveau halten, wie es die Norm verlangt. Daher ist eine lückenlose Dokumentation für den Beweis unerlässlich, dass die Arbeitgeberseite die Sicherheit für den Mitarbeiter auf ein zumutbares Maß reduziert hat – unabhängig davon, ob die ergriffenen Maßnahmen die Vorgaben der Normen erfüllen oder nicht

CE-Kennzeichnung

Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien entspricht (seit 1. Dezember 2009, mit dem Inkrafttreten des ‚Vertrags von Lissabon‘: EU-Richtlinien). Allerdings ist das Anbringen des CE-Zeichens keinesfalls freiwillig. Seit dem 01.01.1995 sind Hersteller dazu verpflichtet, an ihren Maschinen das Konformitäts-Bewertungsverfahren durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass von den Arbeitsmitteln keine Gefährdungen ausgehen können. Dies gilt auch für ­Maschinen, die unabhängig vom Baujahr aus Nicht-EU-Ländern importiert ­werden oder für den Fall, dass bereits CE-zertifizierte Einzelmaschinen zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammengefügt werden. Dann muss der per Gesetz dazu verpflichtete nachweisen, ob die Maschinen oder Anlagen die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen.

Die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (kurz: Maschinenrichtlinie) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz und der ­Türkei.

Magnus Müller

Leiter Vertrieb LAE Engineering

(ml)

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69226 Nußloch
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