Die Festlegung von EU-weit gültigen Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte ist das Ziel der Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates). Im Auftrag des Umweltbundesamtes unterstützt das Institut für Ökologie und Politik GmbH Hersteller, Händler, Verbraucher- und Umweltschutzverbände sowie Behörden durch Informationen und Vernetzung.

19 Gruppen energiebetriebener Produkte (energy using products, kurz EuP) stehen bisher zur Diskussion. Dabei reicht die Palette von Batterieladegeräten über Computer, Fernsehgeräte und Elektromotoren bis zur Straßenbeleuchtung. Die Ökodesign-Richtlinie, auch EuP-Richtlinie genannt, schafft einen Rahmen für gesetzliche Anforderungen an die Gestaltung dieser Produkte. Sie soll unter anderem die Energieeffizienz verbessern und damit auch der Verwirklichung europäischer Klimaschutzziele dienen. Weitere Anliegen sind eine ganzheitliche umweltgerechte Gestaltung der Produkte und in diesem Sinne die Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes. Die Würfel fallen am Anfang: Entwurf und Konstruktion bestimmen einen Großteil der Umweltauswirkungen eines Produktes. Daher setzt die EuP-Richtlinie auf möglichst energieeffizientes, umweltverträgliches Design. Dem Ansatz der „Integrierten Produktpolitik“ folgend bezieht sie den Lebensweg eines Produktes von der Verarbeitung des Rohmaterials über die Nutzung bis zur Verwertung und Entsorgung ein. Wie Achim Scheiler vom Wirtschaftsministerium (BMWi) bei einem Fachgespräch erläuterte, erfolgt derzeit die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Die Anhörungen der Verbände und der Bundesländer seien abgeschlossen. Es folge nun die Vorlage des Entwurfs für das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (EBPG) im Bundeskabinett. Der Gesetzesbeschluss sei für Ende des Jahres vorgesehen, so dass das EBGP spätestens Anfang 2008 ins Bundesgesetzblatt übernommen werde. Damit hängt im übertragenen Sinne ein leerer Rahmen an der Wand. Dem „New Approach“ – einem neuen Ansatz europäischer Regelungsinitiativen – folgend, formuliert die Richtlinie ausschließlich übergreifende Ziele und Regeln. Das Bild in diesem Rahmen, die konkreten Anforderungen an das Design einzelner Produktgruppen, gestaltet die EU-Kommission unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten, der Marktakteure und anderer interessierter Kreise. Hierfür sieht die Richtlinie zwei grundsätzlich verschiedene Regelungsalternativen vor: ordnungsrechtlich erlassene Durchführungsmaßnahmen oder Selbstregulierungsinitiativen der Industrie.

Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst alle Produktgruppen, die Energie für ihre bestimmungsgemäße Funktion benötigen, ausgenommen sind Produkte mit einem europaweiten Marktvolumen von weniger als 200 000 Stück pro Jahr sowie Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung. Die EU-Kommission wählt – in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten und unter Beteiligung der Marktakteure und der interessierten Kreise – die Produkte aus, für die konkrete Durchführungsmaßnahmen oder Selbstregulierungen auszuarbeiten sind. Als Auswahlkriterien gelten nach der EuP-Richtlinie das Marktvolumen, die Erheblichkeit von Umweltauswirkungen sowie das Optimierungspotenzial. Basis für die Gestaltung der Durchführungsmaßnahmen bilden wissenschaftliche Vorstudien. Diese liegen für Batterieladegeräte und externe Stromversorgungseinheiten sowie für Straßenbeleuchtung bereits vor. Der Erlass von Durchführungsmaßnahmen für diese beiden Produktgruppen ist Mitte 2008 zu erwarten. Gemäß Zeitplan der EU-Kommission sind Mitte dieses Jahres auch die Vorstudien zu Computern und Computermonitoren, Fernsehgeräten und Bürobeleuchtung sowie dem Querschnittsthema Stand-By- und Schein-Aus-Verluste abgeschlossen. Weiter geht es laut Zeitplan mit Haushalts-Kühl- und Gefriergeräten, Haushalts-Spül- und Waschmaschinen und später mit Kesseln und Boilern, Warmwasserbereitern, Bildgebenden Geräten, Klimatechnik, Elektromotoren sowie gewerblichen Kühl- und Tiefkühlgeräten. Und es folgen weitere: In einem derzeit stattfindenden Diskussionsprozess wird festgelegt, welche Produktgruppen in den Jahren 2007 bis 2010 bearbeitet werden sollen.

Das komplexe und in sich flexible Regelungsverfahren ruft unterschiedliche Akteure auf den Plan. Interessiert und betroffen sind die entsprechenden Herstellerfirmen, der Groß- und Einzelhandel und seine Kundinnen und Kunden, Umweltschutz- und Verbraucherorganisationen. Die Vielschichtigkeit der laufenden Umsetzungsprozesse stellt alle beteiligten Interessengruppen vor hohe Anforderungen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen aus Produktion und Handel, aber auch Umwelt- und Verbraucherverbände fühlen sich von der Komplexität der überwiegend in Brüssel ablaufenden Prozesse überfordert und suchen nach Möglichkeiten, ihre Belange einzubringen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) haben daher das Institut für Ökologie und Politik GmbH (Ökopol) beauftragt, dem Informationsbedarf Rechnung zu tragen. Ökopol hat dazu ein allgemein zugängliches Internet-Informationsangebot aufgebaut und das UBA hat Informationen auf seiner Homepage UBA eingestellt. Hier finden Interessierte unter anderem einen aktuellen deutschsprachigen Überblick über die vielschichtige Umsetzung der EuP-Richtlinie. Ferner bietet Ökopol einen elektronischen Informationsdienst über Neuigkeiten auf der homepage an.

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