Beckhoff darf sein XTS-System weiter verkaufen, nur in den USA nicht. Beckhoff-Kunden dürfen ihre Maschinen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, dorthin exportieren.

Beckhoff darf sein XTS-System weiter verkaufen, nur in den USA nicht. Beckhoff-Kunden dürfen ihre Maschinen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, dorthin exportieren.Beckhoff

Mit dieser Lizenzvereinbarung wurde ein Patentverletzungsverfahren gütlich beigelegt. „Wir begrüßen die einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit, bei der unsere Patentrechte gewahrt bleiben. Im Rahmen dieser Vereinbarung können unsere Kunden ‚linear motor independent cart‘-Technologien in eine große Bandbreite verschiedener Maschinen integrieren“, kommentiert Marco Wishart, Vice President and General Manager des Geschäftsbereichs Motion Control bei Rockwell Automation, die Einigung. Die Linearmotor-Sparte von Rockwell hat ein umfangreiches Patentportfolio entwickelt und hält mit dem vor kurzem übernommenen Unternehmen Jacobs Automation über 100 Patente im Bereich Linearmotortechnologien.

Hans Beckhoff, Inhaber und Geschäftsführer von Beckhoff Automation, stellt fest: „Mit dieser Vereinbarung haben wir eine gute Lösung für unsere Kunden außerhalb der USA gefunden, die das Linearmotorsystem XTS (Extended Transport System) von Beckhoff in ihre Maschinen integrieren können.“

Beckhoff wird das XTS-System weiterhin weltweit mit Ausnahme der USA vermarkten und verkaufen, wo Beckhoff den Bestimmungen der Vereinbarung zufolge mit dem Markteintritt bis zum 30. Juni 2019 warten muss. Außerhalb der USA ansässige Beckhoff-Kunden, die ein XTS-System erwerben und in ihre Maschinen integrieren, dürfen diese integrierten Systeme jedoch über ihre jeweiligen Vertriebskanäle in die USA verkaufen, soweit entsprechende Auflagen der Vereinbarung erfüllt sind.

(mf)

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