Bei der Absicherung beweglicher Schutzeinrichtungen, die Personen im Wirkbereich gefahrbringender Nachlaufbewegungen an Maschinen schützen, ergeben sich für den Anwender Vorteile, wenn Verriegelungseinrichtungen mit Zuhaltung einge­setzt werden, die über das besondere konstruktive Merkmal einer Fehlschließsicherung verfügen. Hierauf verweist dieser Hersteller bei der Darstellung seiner entsprechenden Geräte, die hier Sicherheits-Türverriegelungen genannt werden. Fehlschließsicherung bedeutet in Verbindung mit einer Zuhaltung, daß das Sperrmittel bei geöffneter Schutztür nicht die Sperrstellung einnehmen kann, d. h. „Luftverriege­lungen“ ausgeschlossen werden können. Die Zuhaltung~, der Verriegelungseinrichtung kann erst wirksam werden, wenn die Schutzeinrichtung geschlossen ist.


Diese Ausführung – ausgenommen ausdrücklich anders lautender Festlegungen in C-Normen – erlaubt es auch, bei Anwendungen mit erhöhten sicherheitstechnischen Anforderungen auf einen zweiten Oberwachungsschalter verzichten zu können, weil die zwangsläufige Abhängigkeit zwischen der Stellung der Schutzeinrichtung einerseits und der Möglichkeit, die Schutzeinrichtung mittels Verriegelungsmagneten versperren zu können andererseits, als erster unabhängiger Kanal betrachtet wird. Zweiter unab­hängiger Kanal sind dann die Überwachungskontakte der Geräte.


Der weitere Vorteil ist, daß in die sicherheitsgerichtete Signalverarbeitung der Verriegelungseinrichtungen nur die Magnet-Überwachungskontakte einbezogen zu werden brauchen. Wenn der Elektromagnet automatisch durch die Steuerung entsperrt wird, entfällt somit die Um­ständlichkeit, die Schutztür nach einem Betriebszyklus öffnen zu müssen, auch wenn ein Eingriff in den Prozeß tatsächlich nicht erforderlich ist, nur um auch den zweiten (noch aktiven) Kanal, der die Stellung der Schutztür überwacht, zum Abfallen zu bringen, um wieder weiter arbeiten zu können.

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