Die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften errichtet, geändert, instand gesetzt und betrieben werden. So bestimmt es die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” im § 3 (1). Daneben erlaubt diese Vorschrift auch Tätigkeiten an elektrischen Anlagen durch „Elektrotechnisch unterwiesene Personen” oder durch „Elektrofachkräfte für ein begrenztes Aufgabengebiet”.
„Elektrotechnisch unterwiesene Personen” sind Nichtelektriker, welche durch eine theoretische und praktische Unterweisung Kenntnisse erhalten, um begrenzte Eingriffe an elektrischen Anlagen vornehmen zu dürfen. Eine elektrotechnische unterwiesene Person (EuP) kann nur tätig werden, wenn dieses unter Leitung und Aufsicht eines Fachvorgesetzten (Elektrofachkraft) erfolgt.
Dieser Lehrgang vermittelt diese erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse und gibt Anleitungen zu den notwendigen betrieblichen Einweisungen und dem Bestellvorgang zur elektrotechnisch unterwiesenen Person.
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Veranstalter
Technische Akademie Wuppertal e.V. (TAW)
Hubertusallee 18
42117 Wuppertal
Deutschland