Mann wird von einer Welle aus Papieren verfolgt. Er hängt an Kartons.

Der VDMA befürchten, dass der Amtsschimmel KMUs beim Thema Nachhaltigkeit überfordern könnte. (Bild: Luis Louro – Adobe Stock)

Die EU will Unternehmen dazu verpflichten, über ihre Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit zu berichten. Der VDMA warnt: Die dafür vorgesehene Richtlinie (CSR-D) wird viele mittelständische Betriebe de facto überfordern und es drohe eine riesige und ineffiziente Bürokratiewelle auf den Mittelstand zuzurollen. Weder hätten die Maschinen- und Anlagenbauer die Expertise, noch werden sie am Markt dafür die benötigten Reporting-Experten finden.

Für den Verband steht nach der ersten Konsultationsrunde fest: Die CSR-Berichtsanforderungen sollten deutlich dezimiert werden, um für mittelständische Unternehmen handhabbar und für den Nutzer der Information verwertbar zu bleiben.

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(Bild: mi connect)

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Alleingang schadet Wohlstand in Europa

Der VDMA bemängelt unter anderem, dass die Unternehmen ihre gesamte Wertschöpfungskette in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einziehen sollen. Denn die führt in der Praxis über viele Stufen und kann bei vielen Maschinen und Anlagen zigtausende Teile umfassen. Es müsse ein risikobasierender Ansatz her, der dort ansetzt, wo Unternehmen noch Einfluss haben, um zu qualifizierten Informationen zu gelangen. Noch besser wäre es, die Bürokratiebelastungen abzubauen.

Nach Ansicht des VDMA ist es zudem zwingend erforderlich, dass sich die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung an globalen Mindeststandards orientiert. Diese erarbeitet derzeit zum Beispiel das International Sustainability Standards Board. Ein europäischer Alleingang schade nicht nur der internationalen Berichterstattung mit enormer Doppelbelastung international aktiver Unternehmen, sondern gefährde zudem direkt Wettbewerbsfähigkeit und damit Wohlstand und Beschäftigung in Europa. Denn die große Anzahl einzelner Offenlegungsanforderungen mit unterschiedlichem Berücksichtigungsgrad in der europäischen Direktive schwächt ihre Verständlichkeit, Relevanz und die Vergleichbarkeit der Angaben.

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