Daimler Truck und Volvo haben eine vorläufige Vereinbarung zur Gründung eines Joint Ventures für die Entwicklung von Brennstoffzellensystemen für schwere Nutzfahrzeuge unterzeichnet. Damit wollen sie dazu beitragen, dass ein nachhaltiger Transport und ein CO2-neutrales Europa bis zum Jahr 2050 möglich wird, ein „Green Deal“.
Die Stuttgarter werden ihre bisherigen Brennstoffzellen-Aktivitäten in dem Joint Venture zusammenführen. Die Schweden werden 50 Prozent des Joint Ventures für die Summe von etwa 0,6 Milliarden Euro auf einer barmittel- und schuldenfreien Basis erwerben.
Daimler Truck und Volvo werden zu je 50 Prozent am Joint Venture beteiligt sein, das als unabhängige und selbständige Einheit agieren soll. In allen anderen Geschäftsfeldern bleiben die Unternehmen weiterhin Wettbewerber.
Durch die Bündelung der Kräfte wollen beide Unternehmen die Entwicklungskosten senken und die Markteinführung von Brennstoffzellensystemen in Produkten für den schweren Transport und anspruchsvolle Langstreckeneinsätze beschleunigen. Im Kontext des gegenwärtigen wirtschaftlichen Abschwungs sei eine Zusammenarbeit noch notwendiger geworden, um die Ziele des Green Deal in einem realistischen Zeitrahmen zu erreichen, teilten die Partner mit.
Um das Joint Venture zu ermöglichen, bündelt Daimler Trucks alle konzernweiten Brennstoffzellen-Aktivitäten in einer neuen Brennstoffzellen-Einheit. Dazu gehört die Zuordnung der Aktivitäten der Mercedes-Benz Fuel Cell zu Daimler Truck. Mercedes-Benz Fuel Cell hat Erfahrung in der Entwicklung von Brennstoffzellen- und Wasserstoffspeichersystemen für verschiedene Fahrzeuge. Das Joint Venture umfasst Standorte in Nabern/Deutschland (Hauptsitz der Mercedes-Benz Fuel Cell) sowie weitere Produktionsstätten in Deutschland und Kanada.
Die unterzeichnete vorläufige Vereinbarung ist nicht bindend. Eine endgültige Vereinbarung wird lau den Unternehmen bis zum 3. Quartal erwartet und soll noch vor Jahresende 2020 abgeschlossen werden. Alle potenziellen Transaktionen unterliegen der Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden.
(gk)