Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat die Benennung der Dekra Automobil um die Regelungen UN-R 155 (Cyber Security) und UN-R 156 (Software-Updates) erweitert. Damit kann der Technische Dienst neben der Typprüfung für automatisierte Fahrfunktionen auch die Typprüfung für die Cyber-Security-Managementsysteme und Software-Updates anbieten. Im Rahmen der Benennung arbeiten die Typprüfungs-Experten der Dekra Automobil eng mit den Experten von Dekra Digital und der Dekra Assurance Services zusammen und verfügen dabei mit dem Dekra Lausitzring über Europas größte herstellerunabhängige Teststrecke für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge.
Das Unternehmen sieht Cyber Security als strategischen Schwerpunkt und hat deshalb den Cyber Security Hub gegründet. Hier werden Kompetenzen gebündelt, existierende Dienste verbessert und neue entwickelt. Mehrere Fahrzeughersteller arbeiten bereits für Cyber-Security-Dienstleistungen mit Dekra zusammen. Derzeit führen die Experten die nötigen Bewertungsgutachten durch. Ausschlaggebend ist dabei, dass Fahrzeughersteller inklusive aller Zulieferer die UNECE-Regularien während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeugs einhalten – von der Entwicklung bis zur Außerbetriebnahme.