LambdaTechnology_NIR-UV-Strahler_Modul10

Der NIR-UV-Strahler führt Trocknungs- und Aushärtungsprozesse in zeitlicher Abfolge oder auch gleichzeitig durch. (Bild: Lambda Technology)

Lambda Technology ist ein mittelständisches Unternehmen aus Grafing bei München, das Trocken- und Aushärtungsverfahren für Kunststoffe, Farben und Lacke durch UV- und Infrarotlicht sowie deren Kombination entwickelt. Damit lassen sich etwa Leiterplatten um die Hälfte schneller trocknen und auch Druck-, Verbund- und Automobilindustrie profitieren von den variablen Komplettlösungen.

Eine interessante Neuheit ist ein Strahler, der nahes Infrarot- (NIR) und UV-Licht nicht nur kombiniert, sondern auch getrennt steuern kann. Dadurch ist es möglich, unterschiedliche Trocknungs- und Aushärtungsprozesse sowohl in zeitlicher Abfolge als auch gleichzeitig durchzuführen. Alle Bauteile des Strahlers lassen sich im 3D-Druck herstellen.

Nachhaltig durch Strom statt Gas

Fördergelder sind für Lambda Technology laut Geschäftsführer Gunther Ackermann existenziell wichtig und die Förderung habe das Unternehmen während der Corona-Jahre bilanziell gerettet. So bekam das Unternehmen vor vier Jahren durch Unterstützung des Förderverstehers Partner für Innovation und Förderung (PFIF) knapp 130.000 Euro aus dem ZIM-Fördertopf. Ein weiteres Projekt wurde 2021 bewilligt – nochmals 220.000 Euro. Viel Geld für ein Unternehmen, das pro Jahr knapp über zwei Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet.

In diesem Projekt entsteht ein neuartiges Trocknungsverfahren für Druckstraßen bis zu 55 Metern Länge. Bisher werden die wasserbasierenden Beschichtungen mit einem Hitzesystem getrocknet, das sehr viel Energie verbraucht. Mit der Kombination von NIR- und UV-Strahlung soll der Verbrauch auf ein Drittel sinken – so das Ziel des Projektes. Der Energieträger ist dabei Strom statt Gas.

LambdaTechnology_GF_GuntherAckermann
Wir haben uns durch die Corona-Pandemie gekämpft und die Förderung hat uns bilanziell gerettet: Gunther Ackermann, Geschäftsführer der Lambda Technology. (Bild: Lambda Technology)

Klare Trennung von Projektförderung und Forschungszulage

Neben der klassischen Projektförderung bietet PFIF seit Anfang 2020 die sogenannte Forschungszulage. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitern, die in der Produktentwicklung tätig sind, mit 25 Prozent. Projektförderung und Forschungszulage müssen allerdings klar getrennt sein, eine Doppelförderung darf es nicht geben. Auch bei der korrekten Kostenermittlung und Dokumentation unterstützt der Dienstleister aus dem badischen Lahr.

Für zwei weitere Entwicklungsprojekte, die nicht für die Projektförderung geeignet waren, erhielt Lambda in den vergangenen beiden Jahren rund 360.000 Euro Forschungszulage. Weil diese Projekte bei der Beantragung gleich auf mehrere Jahre angelegt waren, hat das Unternehmen eine rechtsverbindliche Zusage auf weitere Zuwendungen von rund einer Million Euro.

Hohe Kosten für Geräte und Material

Diese Gelder sind überlebenswichtig. Allein die Kosten für die Testgeräte liegen Ackermanns Schätzung nach zwischen 600.000 und 700.000 Euro; dazu kommen Materialwerte in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro. Zudem könnten er und sein Team schwer abschätzen, ob und vor allem wann eine Entwicklung für einen Industriepartner erfolgreich abgeschlossen wird, das finanzielle Risiko ist also hoch.

Damit sich Ackermann nicht auch noch um die bürokratische Abwicklung kümmern muss, steht ihm seit 2020 Sven Hoogen zur Seite, seines Zeichens technischer Berater bei PFIF. Er hat sich in die industrielle Trocknungs- und Prozesstechnologie eingearbeitet, kanalisiert die Projekte so, dass sie ideal zu den Fördertöpfen passen und formuliert die Anträge.

PFIF_SvenHoogen_technischerBerater
Sven Hoogen, technischer Berater bei PFIF, unterstützt Ackermann seit 2020 auf Augenhöhe bei den Projekten des Unternehmens. (Bild: Lambda Technology)

Das ist die Forschungszulage

Unternehmen können 25 Prozent der projektbezogenen Personalkosten in der Forschung und Entwicklung als steuerliche Zulage erhalten. Zudem werden Entwicklungsaufträge an andere Firmen mit 15 Prozent berücksichtigt. Die maximale Förderung pro Jahr beträgt eine Million Euro, die mit der Unternehmenssteuer verrechnet oder bei Überschreiten der Steuerlast sogar ausbezahlt wird.

Vorteile der Forschungszulage gegenüber der Projektförderung

  • Die Anforderungen an die FuE-Projekte sind geringer als bei der Projektförderung und beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen.
  • Die Anträge werden schneller technisch genehmigt – in der Regel in weniger als drei Monaten.
  • Es ist möglich, rückwirkend eine Förderung von Projekten ab 2020 zu erhalten.
  • Nach der Zusage besteht ein Rechtsanspruch auf den Erhalt der finanziellen Mittel. Damit ist die Forschungszulage für Unternehmen besonders gut planbar.

Sie möchten gerne weiterlesen?