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Die neue Norm IEC 63000 unterstützt die RoHS-Richtlinie und beschreibt die Weitergabe von technischen Inhaltsstoffdeklarationen innerhalb der Lieferkette. (Bild: FBDi)

Seit dem 18.11.2021 ist die Europäische Norm DIN EN 50581:2012 ausgelaufen und durch die harmonisierte Norm EN IEC 63000:2018 ersetzt. Diese unterstützt ab sofort die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Auch wenn die Norm inhaltlich weitgehend unverändert zum Vorgänger bleibt, muss jeder Hersteller nun seine CE-Konformitätserklärungen auf die EN IEC 63000:2018 umstellen und auf diese verweisen. Davon betroffen sind alle Produkte, die unter die RoHS-Richtlinie fallen und somit die CE-Kennzeichnung zwingend benötigen. Erwähnenswert ist laut FBDi Verband in diesem Zusammenhang, dass eine Konformitätserklärung alle auf das jeweilige Produkt anzuwendenden Richtlinien listet, also beispielsweise auch die für EMV, Niederspannung und Eco-Design.

Dahinter steht eine weitere Harmonisierung der Rechtsvorschriften für noch mehr Länder, um eine einheitliche Bewertung sicherzustellen. Sie definiert die technische Dokumentation, die ein Hersteller zur Beurteilung von Elektro- und Elektronikgeräten hinsichtlich der Beschränkung gefährlicher Stoffe erstellen muss, um die Einhaltung der geltenden Stoffbeschränkungen betreffend RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zu erklären. Dazu beschreibt die Norm IEC 63000 die Weitergabe von notwendigen technischen Inhaltsstoffdeklarationen innerhalb der Lieferkette. Die beschriebenen Prüfschritte (z.B. Bewertung von Material und Lieferant) sind auch hilfreich beim Nachweis der Konformität mit anderen Vorgaben von Verordnungen, u.a. REACH (EG) Nr. 1907/2006 und POP- (EU) 2019/1021.

EU-Kommission überprüft RoHS-Ausnahmen

Derzeit warten viele Unternehmen auf Information über die Verlängerung ausgelaufener Ausnahmeregelungen wie etwa die Ausnahme 6c (Blei in Kupferlegierungen). Weil Anträge auf Verlängerung der Ausnahme fristgerecht eingereicht wurden, u.a. auch vom internationalen Verbändezusammenschluss RoHS Umbrella Industry Project, bleiben die Ausnahmen solange bestehen, bis die EU-Kommission die Bewertung abgeschlossen und eine Entscheidung verkündet hat. Die Kommission verweist auf die hohe Zahl der vorliegenden Anträge und die Bearbeitungsdauer von 24 Monaten ab der Einreichung des Antrags. Konkret bedeutet das: Bis die EU-Kommission über einen Antrag auf Erneuerung entschieden hat, bleibt diese Ausnahme unverändert gültig.

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