Wirksame Kontrolle neuer Technologien auf EU-Ebene

Aktualisierung der EU-Kontrollliste für Dual-Use Güter

Die jüngste Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 betrifft Güter mit doppeltem Verwendungszweck in der Dual-Use-Verordnung und ist Teil einer globalen Strategie, um sicherheitskritische Technologien zu kontrollieren und Missbrauch zu verhindern.

Die überarbeitete EU-Kontrollliste wirkt sich auf den Handel mit elektronischen Komponenten aus und betrifft damit die Bauelemente-Distribution.

Am 8. September veröffentlichte die EU-Kommission eine delegierte Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821. Diese Anpassung betrifft die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang 1 der Dual-Use-Verordnung und ist Teil einer globalen Strategie, um neue sicherheitskritische Technologien zu kontrollieren und Missbrauch zu verhindern. Die Änderungen basieren auf den Verpflichtungen, die die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der folgenden internationalen Regime eingegangen sind: Australische Gruppe (AG), Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR), Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG), Wassenaar-Arrangement (WA) und Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ).

Hintergrund der EU-Kontrollliste

Die EU-Kommission hat die Verordnung (EU) 2021/821 geändert, um die Kontrolle über sicherheitskritische Technologien zu verstärken.

Diese Änderungen betreffen den Handel mit elektronischen Komponenten und harmonisieren die EU-Regelungen mit den US-Exportkontrollvorschriften.

Diese Organisationen legen weltweit die Standards für die Kontrolle sensibler Güter und Technologien fest. Somit trägt diese Aktualisierung im Einklang mit dem Weißbuch über Ausfuhrkontrollen von 2024 zur Sicherheit im Handel mit Dual-Use-Gütern bei. Gleichzeitig werden diese Bestimmungen mit den Updates der US-Exportkontrollregelungen, insbesondere mit § 744 der EAR harmonisiert, die Anfang des Jahres veröffentlicht wurden. Die neue Verordnung wird voraussichtlich im Laufe des Novembers 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt einen Tag danach in Kraft.

Welche Komponenten sind betroffen?

Die Aktualisierungen spiegeln die dynamische Entwicklung im Hochtechnologiesektor wider. So hat die Überarbeitung einiger Punkte der EU-Kontrollliste Auswirkungen auf den Handel mit elektronischen Komponenten und betrifft damit, wie der FBDi Verband hinweist, die Bauelemente-Distribution:

  • Neue Kontrollen im Zusammenhang mit Quantentechnologie, z. B. Quantencomputer, elektronische Bauteile, die für den Betrieb bei kryogenen Temperaturen ausgelegt sind, parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme, kryogene Wafer-Prober
  • Halbleiterfertigungs- und -prüfgeräte sowie dafür benötigte Materialien, z.B. Geräte zur Atomlagenabscheidung, Geräte und Materialien für die epitaktische Abscheidung, Lithografiegeräte, Extrem-Ultraviolett-Pellikel, Masken und Retikel, Rasterelektronenmikroskopiegeräte, Ätzgeräte)
  • Integrierte Schaltkreise und elektronische Baugruppen wie feldprogrammierbare Logikbausteine und -systeme, sogenannte FPGAs