Wirksame Kontrolle neuer Technologien auf EU-Ebene
Aktualisierung der EU-Kontrollliste für Dual-Use Güter
Die jüngste Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 betrifft Güter mit doppeltem Verwendungszweck in der Dual-Use-Verordnung und ist Teil einer globalen Strategie, um sicherheitskritische Technologien zu kontrollieren und Missbrauch zu verhindern.
Die überarbeitete EU-Kontrollliste wirkt sich auf den Handel mit elektronischen Komponenten aus und betrifft damit die Bauelemente-Distribution.
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Am
8. September veröffentlichte die EU-Kommission eine delegierte
Verordnung zur Änderung der Verordnung
(EU) 2021/821.
Diese Anpassung betrifft die Liste der Güter mit doppeltem
Verwendungszweck in Anhang 1 der Dual-Use-Verordnung und ist Teil
einer globalen Strategie, um neue
sicherheitskritische Technologien
zu
kontrollieren und Missbrauch zu verhindern. Die Änderungen basieren
auf den Verpflichtungen, die die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der
folgenden internationalen Regime eingegangen sind: Australische
Gruppe (AG), Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR), Gruppe der
Kernmaterial-Lieferländer (NSG), Wassenaar-Arrangement (WA) und
Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ).
Hintergrund der EU-Kontrollliste
Die EU-Kommission hat die Verordnung (EU) 2021/821 geändert, um die Kontrolle über sicherheitskritische Technologien zu verstärken.
Diese Änderungen betreffen den Handel mit elektronischen Komponenten und harmonisieren die EU-Regelungen mit den US-Exportkontrollvorschriften.
Diese
Organisationen legen weltweit die Standards für die Kontrolle
sensibler Güter und Technologien fest. Somit trägt diese
Aktualisierung im Einklang mit dem Weißbuch über Ausfuhrkontrollen
von 2024 zur Sicherheit im Handel mit Dual-Use-Gütern bei.
Gleichzeitig werden diese Bestimmungen mit den Updates der
US-Exportkontrollregelungen, insbesondere mit § 744 der EAR
harmonisiert, die Anfang des Jahres veröffentlicht wurden. Die neue Verordnung wird voraussichtlich im Laufe des Novembers 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt einen Tag danach in Kraft.
Welche
Komponenten sind betroffen?
Die
Aktualisierungen spiegeln die dynamische Entwicklung im
Hochtechnologiesektor wider. So hat die Überarbeitung einiger Punkte der
EU-Kontrollliste Auswirkungen auf den Handel mit elektronischen
Komponenten und betrifft damit, wie der FBDi Verband hinweist, die
Bauelemente-Distribution:
- Neue Kontrollen im Zusammenhang mit Quantentechnologie, z. B. Quantencomputer, elektronische Bauteile, die für den Betrieb bei kryogenen Temperaturen ausgelegt sind, parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme, kryogene Wafer-Prober
- Halbleiterfertigungs- und -prüfgeräte sowie dafür benötigte Materialien, z.B. Geräte zur Atomlagenabscheidung, Geräte und Materialien für die epitaktische Abscheidung, Lithografiegeräte, Extrem-Ultraviolett-Pellikel, Masken und Retikel, Rasterelektronenmikroskopiegeräte, Ätzgeräte)
- Integrierte Schaltkreise und elektronische Baugruppen wie feldprogrammierbare Logikbausteine und -systeme, sogenannte FPGAs