Fehlende gesetzliche Regelungen und Barrierefreiheit, Tarifdschungel sowie wenig Benutzerfreundlichkeit stehen derzeit noch der E-Mobilität für alle im Weg.

Fehlende gesetzliche Regelungen und Barrierefreiheit, Tarifdschungel sowie wenig Benutzerfreundlichkeit stehen derzeit noch der E-Mobilität für alle im Weg. Wir haben uns die Gründe hier genauer angeschaut. (Bild: AdobeStock 401792800, bluedesign)

Vier Hürden stehen der allgemeinen Akzeptanz und Verbreitung der Elektromobilität im Weg: fehlende Gesetzgebung, Tarifdschungel, komplizierte Bezahlsysteme und umständliches Finden von Ladestationen während der Fahrt. Wo genau die Probleme liegen, was die Ladeinfrastruktur damit zu tun hat und mehr, das finden Sie hier.

EU-weite Gesetze könnten Pin Pads an Ladesäulen verzichtbar machen

Seit Jahren ist zu lesen: „fehlende Ladeinfrastruktur bremst Erreichung der E-Auto-Quote“, „E-Auto-Kaufhindernis Nummer 1: die fehlenden Lademöglichkeiten“ und so weiter. Die deutsche LSV (Ladesäulenverordnung) ist ein Schritt in die richtige Richtung und gilt vielen als Blaupause für eine mögliche EU-Verordnung. Europa als Ganzes braucht eine umfassende Gesetzgebung für Ladeinfrastruktur. Die 2014 verabschiedete AFID (Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe) mündete in einem Flickenteppich von länderspezifischen Gesetzen.

Stattdessen sollte das Wachstum der Elektromobilität innerhalb einer eigenen verbindlichen Gesetzgebung und keiner laschen Richtlinie abgedeckt werden. Die EU hat solche weitreichenden Gesetze früher schon verabschiedet, beispielsweise bei der Abschaffung der Roaming-Gebühren und der DSGVO. Eine EU-Verordnung würde großen Ladeinfrastruktur-Anbietern Planungssicherheit geben und so die Investitionen in das europaweite Ladenetz erhöhen.

Eine ganz wichtige Klarstellung in der EU-Verordnung fehlt noch: dass die dort genannten Bezahlmöglichkeiten für das „Bezahlen wie im Supermarkt“ auch so definiert werden, dass also Kredit- und Debitkarten im Smartphone auch unter Bezahlmöglichkeiten fallen, nicht nur die Plastikkarten. Denn dann wären teure Pin Pads auf den Ladesäulen verzichtbar und der Markthochlauf könnte viel günstiger erfolgen als aktuell geplant. Der Urlaub im europäischen Ausland per E-Auto wäre dann kein Hindernis mehr für den E-Auto-Kauf.

Ladesäule von ChargePoint in Aktion
Mit verpflichtendem Roaming – am besten europaweit – könnten Nutzern der ChargePoint-App deutlich mehr Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Damit würde das Nutzen mehrer Ladekarten und Lade-Apss verschiedenster Anbieter entfallen. (Bild: ChargePoint)

Tarifdschungel: Schluss mit zig Ladekarten und -Apps für E-Autos

Indem die Tesla Supercharger für die Allgemeinheit geöffnet werden, gewinnt Deutschland ungefähr 1000 Ladesäulen hinzu, die an etwa 100 Standorten stehen. Das ist zwar ein Fortschritt, doch nur wenige teure Elektrofahrzeuge können diese Power nutzen. Das meistverkaufte E-Auto hierzulande, der Renault Zoe, kann zum Beispiel die 90 bis 145 kW nicht aufnehmen, sondern nur bis zu 22 kW. Elektromobilität für alle ist das nicht. Zielführender wäre – neben dem nun häufig angekündigten Fördern des Aufbaus im gewerblichen Bereich durch die KfW – verpflichtendes Roaming, und das am besten europaweit. Damit könnten einem User der ChargePoint-App deutlich mehr Lademöglichkeiten in Deutschland zur Verfügung stehen. Fahrer müssten so nicht mehrere Ladekarten und Lade-Apps verschiedenster Anbieter parat haben und die Hürde der Anbieterwahl wäre deutlich leichter zu nehmen.

Einfaches Bezahlen „wie im Supermarkt“

Verkehrsminister Scheuer forderte kürzlich, dass Ladesäulen barrierefrei nutzbar und mit einem einheitlichem Bezahlsystem, vorzugsweise per Smartphone, ausgestattet sein sollen. Nach der Änderung der Ladesäulenverordnung am 12. Mai 2021 sollte eigentlich klar sein, worauf das Ladenetzwerk ChargePoint schon lange hinarbeitet: Bezahlt wird bald wie im Supermarkt mit physischer bzw. digitaler Karte im Smartphone. Der Bundesrat hat die LSV am 17. September 2021 beschlossen. Auch wenn die Unternehmen hinter den Ladekarten und -Apps lieber „tarifgebundenes Laden“ in der Verordnung gelesen hätten, setzte sich die nutzerfreundlichere Variante durch.

Beim Bezahlen „wie im Supermarkt“ hält der Nutzer seine Karte/Smartphone an einen NFC-Reader, ganz ohne Klick und Internetverbindung. Beim tarifgebundenen Laden wird eine Ladekarte- oder App vom jeweiligen Anbieter benötigt. Hat der Fahrer trotz den mehreren Lade-Apps und Ladekarten nicht die Richtige dabei, was bei der Anbieterfülle häufig passiert, ist ein App-Download, Registrierung und Zahlungsdatenhinterlegung notwendig. Hierfür wird nicht nur eine gute Internetverbindung und ausreichend Datenvolumen benötigt, sondern auch mindestens fünf Klicks. So wurde mit der LSV das Laden ohne Smartphone und Internetverbindung möglich (Stichwort: Barrierefreiheit).

Leichtes Finden von Ladestationen während der Fahrt

Zurzeit müssen viele E-Auto-Fahrer noch während der Fahrt mit dem Smartphone die richtige Ladestation suchen. Das ist nicht nur ärgerlich bzw. nicht nutzerfreundlich, sondern vor allem gefährlich und daher verboten. Im Idealfall sind die Echtzeit-Ladedaten direkt im Infotainment-System des Fahrzeugs aufrufbar. Einige große Ladenetzwerke bringen Ihre Ladedaten bereits direkt ins Infotainmentsystem der Fahrzeuge, ohne den Umweg über das Smartphone zu gehen. ChargePoint beispielsweise, ein Software-Spezialist unter den Ladenetzwerken, hat Integrationen für Android Auto, Apple CarPlay, Mercedes/Daimler und Polestar. Mit dieser Integration können Fahrer über den integrierten Bildschirm Stationen finden, einen Ladevorgang starten und über verfügbare Stationen benachrichtigt werden. Außerdem können die Ladestationen nach Ladegeschwindigkeit, Status, unterstützte Steckeranschlüsse, Kosten sowie nach Kompatibilität mit Ihrem Fahrzeug gefiltert werden. (na)

Tina Zierul, ChargePoint
Tina Zierul, ChargePoint (Bild: ChargePoint)

Tina Zierul

Senior Director Public Policy bei ChargePoint

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