Das gibt es 2025 und 2026 an Geld in der Metall- und Elektroindustrie
Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie profitieren bis 2026 von mehr Geld, höheren Sonderzahlungen und einer neu geordneten Auszahlungsstruktur. Besonders das T-ZUG B steigt deutlich und kommt früher – zugleich erhöhen sich ab April 2026 auch die tariflichen Monatsentgelte.
Mit der Juli-Abrechnung erhalten tarifgebundene Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie das T-ZUG A und das Transformationsgeld. Zusammen entsprechen beide Sonderzahlungen 45,9 Prozent eines Monatsentgelts; unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich das T-ZUG A in bis zu acht freie Tage umwandeln.AKhodi – Adobe Stock
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In Kürze: Sonderzahlungen in der Metall- und Elektroindustrie 2026
• Bis zu 45,9 % extra im Juli: Mit der Juli-Abrechnung werden das T-ZUG A in Höhe von 27,5 % und das T-Geld in Höhe von 18,4 % eines Monatsentgelts ausgezahlt.
• Bis zu acht freie Tage: Beschäftigte, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können das T-ZUG A unter bestimmten Voraussetzungen in zusätzliche freie Tage umwandeln.
• Antrag bis 31. Oktober: Wer die freien Tage im folgenden Jahr nutzen möchte, muss den Antrag grundsätzlich bis zum 31. Oktober beim Arbeitgeber einreichen. Betrieblich können andere Fristen gelten.
• Regelungen in betrieblichen Krisen: Das T-ZUG A kann im Rahmen einer Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung verpflichtend in freie Tage umgewandelt werden. Das T-Geld kann bei einer Nettorendite von unter 2,3 % reduziert oder vollständig ausgesetzt werden.
• T-ZUG B bereits im Februar: Es beträgt 2026 erstmals 26,5 % des Eckentgelts und liegt je nach Tarifgebiet zwischen 845 und 952 Euro brutto.
• Weitere Sonderzahlungen: Urlaubsgeld wird häufig im Mai oder Juni gezahlt. Das Weihnachtsgeld kommt meist im November und kann je nach Betriebszugehörigkeit bis zu 55 % eines Monatsentgelts betragen.
• Höhere Entgelte seit April 2026: Die tariflichen Monatsentgelte sind um 3,1 % gestiegen. Dadurch erhöhen sich auch die Sonderzahlungen, die prozentual an das Monatsentgelt gekoppelt sind.
Die wichtigsten tariflichen Leistungen 2026 im Überblick Im Juli erhalten Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie T-ZUG A und Transformationsgeld, zusammen 45,9 Prozent eines Monatsentgelts. Hinzu kommen T-ZUG B, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und die Entgelterhöhung um 3,1 Prozent.IG Metall
Mit der Juli-Abrechnung erhalten tarifgebundene Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie laut IG Metall zwei zusätzliche Zahlungen. Das Tarifliche Zusatzgeld A beträgt 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts, das Transformationsgeld weitere 18,4 Prozent. Zusammen kommen damit 45,9 Prozent eines Monatsentgelts zusätzlich zur Auszahlung. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich das T-ZUG A in bis zu acht freie Tage umwandeln.
Mehr Geld und neue Struktur: Das bringt der IG-Metall-Tarifabschluss bis 2026
Der Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie aus dem Jahr 2024 wirkt sich auch 2026 deutlich auf die Einkommen der Beschäftigten aus. Neben höheren Tabellenentgelten wurden die tariflichen Sonderzahlungen neu geordnet. Das Tarifliche Zusatzgeld B wurde angehoben und zeitlich vorgezogen, das Transformationsgeld übernimmt stärker die Funktion eines betrieblich anpassbaren Elements. Im Juli kommen zudem zwei Sonderzahlungen gleichzeitig zur Auszahlung.
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Die Änderungen verteilen das zusätzliche Einkommen auf mehrere Zeitpunkte im Jahr. Zugleich unterscheiden die Tarifregelungen deutlicher zwischen einer fest abgesicherten sozialen Komponente und Leistungen, die bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Betriebs angepasst werden können.
T-ZUG A und T-Geld bringen im Juli 45,9 Prozent zusätzlich
Mit der Juli-Abrechnung werden das Tarifliche Zusatzgeld A, kurz T-ZUG A, und das Transformationsgeld ausgezahlt. Das T-ZUG A entspricht 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts. Das Transformationsgeld, häufig als T-Geld bezeichnet, beträgt 18,4 Prozent eines Monatsentgelts.
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Zusammen ergeben beide Zahlungen 45,9 Prozent. Wer beispielsweise ein für die Berechnung maßgebliches Monatsentgelt von 4.000 Euro erhält, kommt rechnerisch auf insgesamt 1.836 Euro brutto zusätzlich. Der tatsächliche Betrag hängt vom individuellen Entgelt und den jeweils geltenden tariflichen Berechnungsregeln ab.
Der gemeinsame Auszahlungstermin im Juli ist eine Folge der mit dem Tarifabschluss 2024 vereinbarten Neuordnung. Das Transformationsgeld wurde zuvor im Februar gezahlt. Seit 2025 wird es gemeinsam mit dem T-ZUG A im Juli ausgezahlt. Das T-ZUG B wurde im Gegenzug in den Februar vorgezogen.
FAQ: IG Metall Tariftabelle 2026, Tariferhöhung und Tarifgebiete
Wo ist die IG Metall Tariftabelle 2026 zu finden?
Die direkteste Quelle für die IG Metall Tariftabelle 2026 ist das PDF mit den ERA-Monatsentgelten gültig ab 01.04.2026. Dort stehen die aktuellen Entgelttabellen für die Metall- und Elektroindustrie nach Tarifgebieten sortiert.
Gibt es die IG Metall Tariftabelle 2026 als PDF?
Ja. Die IG Metall stellt die Tariftabelle 2026 direkt als PDF bereit. Für die Suche nach konkreten Entgeltgruppen, Monatsentgelten und Tarifgebieten ist das PDF mit den ERA-Tabellen ab 01.04.2026 der passendste Link.
Was gilt 2026 bei der IG Metall Tariferhöhung?
2026 steigen die tariflichen Monatsentgelte in der Metall- und Elektroindustrie ab April um 3,1 Prozent. Einen kompakten Überblick dazu bietet die Tarifkarte Metall- und Elektroindustrie 2026, die auch weitere tarifliche Eckdaten zusammenfasst.
Was ist beim IG Metall Tarif NRW 2026 zu beachten?
Für Nordrhein-Westfalen ist der Deep Link zum PDF mit den ERA-Monatsentgelten besonders sinnvoll, weil dort die Werte für NRW direkt aufgeführt sind. Die passende Übersicht steht im PDF ERA-Monatsentgelte ab 01.04.2026.
Wo liegt der Unterschied zwischen der IG Metall Tariftabelle Baden-Württemberg 2026 und anderen Tarifgebieten?
Die tarifliche Systematik ist ähnlich, die konkreten Tabellenwerte unterscheiden sich jedoch regional. Für Baden-Württemberg ist deshalb ebenfalls das PDF mit den ERA-Monatsentgelten ab 01.04.2026 die beste Quelle, weil dort Baden-Württemberg direkt mit den gültigen Werten aufgeführt ist.
Wie lässt sich die IG Metall Tariftabelle 2026 für Bayern einordnen?
Auch für Bayern ist der direkte PDF-Link sinnvoller als die allgemeine Übersichtsseite. Die konkreten Tabellenwerte für Bayern stehen in den ERA-Monatsentgelten ab 01.04.2026, während die Tarifkarte 2026 den tarifpolitischen Rahmen zusammenfasst.
T-ZUG A kann bis zu acht freie Tage bringen
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Beim T-ZUG A besteht für bestimmte Beschäftigtengruppen die Möglichkeit, Geld gegen zusätzliche Freizeit zu tauschen. Unter den tariflichen Voraussetzungen können bis zu acht freie Tage pro Jahr gewählt werden.
Einen tariflichen Rechtsanspruch auf diese Wahloption haben Mitglieder der IG Metall, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten. Die Regelungen berücksichtigen damit Beschäftigte, die durch Arbeitszeiten oder private Betreuungs- und Pflegeaufgaben besonders belastet sind. Die Freistellungsoption wurde im Zuge des Tarifabschlusses zudem für weitere Teilzeitbeschäftigte geöffnet.
Wer das T-ZUG A im folgenden Jahr in freie Tage umwandeln möchte, muss den Antrag grundsätzlich bis zum 31. Oktober beim Arbeitgeber einreichen. In einzelnen Unternehmen können abweichende Fristen gelten. Beschäftigte sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche betrieblichen Regelungen für sie maßgeblich sind.
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Die Wahl zwischen Auszahlung und Freizeit liegt allerdings nicht in jeder Situation allein bei den Beschäftigten. In wirtschaftlich schwierigen Phasen können Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung treffen. Dabei kann festgelegt werden, dass das T-ZUG A verpflichtend in freie Tage umgewandelt wird. Durch die zusätzliche Freizeit lässt sich das Arbeitsvolumen vorübergehend reduzieren.
T-ZUG B ist 2026 deutlich gestiegen
Das Tarifliche Zusatzgeld besteht aus zwei unterschiedlichen Komponenten. Während das T-ZUG A vom individuellen Monatsentgelt abhängt und im Juli ausgezahlt wird, orientiert sich das T-ZUG B am tariflichen Eckentgelt des jeweiligen Tarifgebiets.
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Das T-ZUG B wurde 2026 bereits mit der Februar-Abrechnung ausgezahlt. Es beträgt erstmals 26,5 Prozent des Facharbeiter-Eckentgelts. Je nach Tarifgebiet ergibt sich daraus ein Bruttobetrag zwischen 845 und 952 Euro.
Im Jahr 2025 lag das T-ZUG B noch bei 18,5 Prozent des Eckentgelts und damit bei rund 600 Euro. Die Anhebung auf 26,5 Prozent bringt den Beschäftigten je nach Tarifgebiet etwa 300 Euro mehr als im Vorjahr.
Da sich der Betrag nicht nach dem individuellen Einkommen richtet, erhalten Beschäftigte innerhalb eines Tarifgebiets grundsätzlich denselben absoluten Zusatzbetrag. Für niedrigere Entgeltgruppen fällt die Zahlung gemessen am jeweiligen Monatsentgelt deshalb stärker ins Gewicht. Das T-ZUG B gilt aus diesem Grund als soziale Komponente des Tarifvertrags.
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Soziale Komponente ist verbindlich abgesichert
Mit dem Tarifabschluss 2024 wurde das T-ZUG B stärker abgesichert. Zuvor konnte die Zahlung bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Unternehmens unter bestimmten Bedingungen verschoben, abgesenkt oder ausgesetzt werden. Diese Möglichkeit entfällt.
Das T-ZUG B soll damit unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des einzelnen Betriebs ausgezahlt werden. Für die Beschäftigten wird die Leistung verlässlicher und besser planbar. Besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in niedrigeren Entgeltgruppen gewinnt die Zahlung dadurch an Bedeutung.
Die betriebliche Anpassungsmöglichkeit wurde im Gegenzug auf das Transformationsgeld verlagert. Dadurch sind die Aufgaben der beiden Leistungen klarer voneinander getrennt: Das T-ZUG B bildet die fest abgesicherte soziale Komponente, das T-Geld bietet Spielraum für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden.
T-Geld kann reduziert oder ausgesetzt werden
Das Transformationsgeld beträgt 18,4 Prozent des individuellen Monatsentgelts. Bei einer Nettorendite des Betriebs von weniger als 2,3 Prozent kann die Zahlung nach den tariflichen Vorgaben reduziert oder vollständig ausgesetzt werden.
Damit bleibt ein Instrument erhalten, über das Unternehmen auf eine schwache wirtschaftliche Entwicklung reagieren können. Die Beschäftigten erhalten das T-Geld grundsätzlich gemeinsam mit dem T-ZUG A im Juli. Ob es in voller Höhe ausgezahlt wird, kann jedoch von der wirtschaftlichen Lage des Betriebs und den dort getroffenen Vereinbarungen abhängen.
Die Verlagerung dieser Flexibilitätsfunktion auf das T-Geld schützt zugleich das T-ZUG B. Der am Eckentgelt orientierte Zusatzbetrag steht damit nicht mehr für eine betriebliche Differenzierung zur Verfügung.
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Vier Sonderzahlungen verteilen sich über das Jahr
Tarifgebundene Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie erhalten ihre wichtigsten zusätzlichen Leistungen zu mehreren Zeitpunkten im Jahr. Den Anfang macht im Februar das T-ZUG B mit 26,5 Prozent des Eckentgelts. Je nach Tarifgebiet entspricht das 2026 zwischen 845 und 952 Euro brutto. Im Mai oder Juni folgt in vielen Betrieben das zusätzliche Urlaubsgeld. Seine konkrete Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Tarifvertrag. Häufig werden pro Urlaubstag zusätzlich 50 Prozent des Urlaubsentgelts gezahlt. Im Juli kommen das T-ZUG A mit 27,5 Prozent und das Transformationsgeld mit 18,4 Prozent des Monatsentgelts hinzu. Ende November wird in der Regel das tarifliche Weihnachtsgeld ausgezahlt. Es kann abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit bis zu 55 Prozent eines Monatsentgelts betragen.
Die konkreten Beträge unterscheiden sich je nach Tarifgebiet, persönlichem Entgelt, Betriebszugehörigkeit und betrieblichen Regelungen. Durch die Verteilung auf Februar, Frühsommer, Juli und November entstehen mehrere planbare Zusatzleistungen im Jahresverlauf.
Neben den Sonderzahlungen sind zum 1. April 2026 die regulären tariflichen Entgelte um 3,1 Prozent gestiegen. Die Erhöhung gilt auch für Auszubildende. Bereits im April 2025 waren die Tabellenentgelte um 2 Prozent angehoben worden. Auszubildende erhielten seit Januar 2025 monatlich 140 Euro mehr. Für die übrigen Beschäftigten war außerdem eine Einmalzahlung von 600 Euro vereinbart worden, die spätestens im Februar 2025 ausgezahlt werden musste.
Die Entgelterhöhung von 2026 wirkt sich über das reguläre Monatsgehalt hinaus aus. Das T-ZUG A, das Transformationsgeld sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden prozentual auf Grundlage des Entgelts berechnet. Mit steigenden Tabellenwerten erhöhen sich daher auch diese Sonderzahlungen.
Tarifrunde 2026 ist bereits angelaufen
Die Entgelttarifverträge der Metall- und Elektroindustrie können zum 31. Oktober 2026 gekündigt werden. Die IG Metall hat die Kündigung bereits beschlossen und damit die Tarifbewegung für die nächste Verhandlungsrunde eingeleitet. Im Vorfeld befragt die Gewerkschaft Beschäftigte in zahlreichen Betrieben zur wirtschaftlichen Situation und zu möglichen Forderungen. Die regionalen Tarifkommissionen sollen ihre Forderungen im September beschließen. Die Verhandlungen beginnen voraussichtlich im Oktober.
Die wirtschaftliche Lage innerhalb der Metall- und Elektroindustrie fällt sehr unterschiedlich aus. Teile der Automobilindustrie und des Maschinenbaus stehen unter Druck durch Auftragsrückgänge, Kurzarbeit, Standortdebatten und Stellenabbau. In Bereichen wie Luft- und Raumfahrt, Halbleiterindustrie, Verteidigungstechnik und erneuerbaren Energien stellt sich die Situation teilweise günstiger dar. Die Friedenspflicht endet mit Ablauf des 31. Oktober 2026. Warnstreiks wären damit ab dem 1. November möglich, sofern die Tarifparteien bis dahin keine Einigung erzielen.
Rechtlicher Anspruch setzt Tarifbindung und Mitgliedschaft voraus
Einen unmittelbaren rechtlichen Anspruch auf die tarifvertraglichen Leistungen haben grundsätzlich Mitglieder der IG Metall, die in einem tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt sind. Dazu gehören die Entgelterhöhungen ebenso wie T-ZUG, Transformationsgeld, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die tarifliche Möglichkeit, das T-ZUG A in freie Tage umzuwandeln.
Viele tarifgebundene Arbeitgeber wenden die vereinbarten Leistungen auch auf Beschäftigte an, die keiner Gewerkschaft angehören. Häufig soll damit eine einheitliche Vergütungsstruktur im Unternehmen erhalten werden. Ein eigenständiger tarifrechtlicher Anspruch entsteht dadurch jedoch nicht automatisch.
Welche Regelungen im konkreten Betrieb gelten, hängt von der Tarifbindung, dem jeweiligen Tarifgebiet, dem Arbeitsvertrag und möglichen Betriebsvereinbarungen ab. Beschäftigte sollten bei offenen Fragen ihren Betriebsrat oder die zuständige Geschäftsstelle der IG Metall ansprechen.
FAQ: IG-Metall-Sonderzahlungen 2026, T-ZUG und Transformationsgeld
Welche Sonderzahlungen gibt es 2026 in der Metall- und Elektroindustrie?
Zu den wichtigsten tariflichen Sonderzahlungen gehören das T-ZUG B im Februar, das zusätzliche Urlaubsgeld im Mai oder Juni, das T-ZUG A und das Transformationsgeld im Juli sowie das Weihnachtsgeld in der Regel im November. Die konkreten Beträge hängen unter anderem vom Tarifgebiet, vom persönlichen Entgelt und von der Betriebszugehörigkeit ab.
Wie viel zusätzliches Geld gibt es im Juli 2026?
Mit der Juli-Abrechnung werden das T-ZUG A in Höhe von 27,5 Prozent des individuellen durchschnittlichen Monatsentgelts und das Transformationsgeld in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts ausgezahlt. Zusammen entsprechen beide Sonderzahlungen 45,9 Prozent eines Monatsentgelts.
Was ist das T-ZUG der IG Metall?
T-ZUG steht für Tarifliches Zusatzgeld und besteht aus zwei Komponenten. Das T-ZUG A richtet sich nach dem individuellen durchschnittlichen Monatsentgelt und wird im Juli ausgezahlt. Das T-ZUG B orientiert sich am tariflichen Eckentgelt des jeweiligen Tarifgebiets und wird bereits im Februar gezahlt.
Wie hoch ist das T-ZUG B 2026?
Das T-ZUG B beträgt 2026 erstmals 26,5 Prozent des Facharbeiter-Eckentgelts. Je nach Tarifgebiet entspricht das einem Betrag zwischen 845 und 952 Euro brutto. Im Jahr 2025 lag der Satz noch bei 18,5 Prozent und die Zahlung bei rund 600 Euro.
Warum profitieren niedrigere Entgeltgruppen besonders vom T-ZUG B?
Das T-ZUG B wird anhand des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets berechnet und hängt nicht vom individuellen Monatsentgelt ab. Beschäftigte innerhalb eines Tarifgebiets erhalten daher grundsätzlich denselben absoluten Betrag. Gemessen am persönlichen Einkommen fällt die Zahlung in niedrigeren Entgeltgruppen stärker ins Gewicht.
Kann das T-ZUG B bei wirtschaftlichen Problemen gekürzt werden?
Nein. Das T-ZUG B ist seit dem Tarifabschluss 2024 als soziale Komponente abgesichert. Es kann aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nicht mehr verschoben, gekürzt oder ausgesetzt werden.
Was ist das Transformationsgeld?
Das Transformationsgeld, kurz T-Geld, ist eine tarifliche Sonderzahlung in Höhe von 18,4 Prozent eines Monatsentgelts. Es wird seit der Neuordnung der Sonderzahlungen nicht mehr im Februar, sondern gemeinsam mit dem T-ZUG A im Juli ausgezahlt.
Kann das Transformationsgeld reduziert oder ausgesetzt werden?
Ja. Liegt die Nettorendite eines Betriebs unter 2,3 Prozent, kann das Transformationsgeld nach den tariflichen Regelungen reduziert oder vollständig ausgesetzt werden. Es übernimmt damit die betriebliche Flexibilitätsfunktion, die früher auch beim T-ZUG B bestand.
Wer kann das T-ZUG A in freie Tage umwandeln?
Mitglieder der IG Metall, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können das T-ZUG A unter den tariflichen Voraussetzungen in bis zu acht zusätzliche freie Tage umwandeln. Die Wahloption steht inzwischen auch weiteren Teilzeitbeschäftigten offen.
Bis wann müssen die freien T-ZUG-Tage beantragt werden?
Der Antrag auf Umwandlung des T-ZUG A in freie Tage muss grundsätzlich bis zum 31. Oktober für das folgende Jahr beim Arbeitgeber eingehen. In einzelnen Unternehmen können abweichende betriebliche Fristen gelten.
Kann die Umwandlung des T-ZUG A in freie Tage verpflichtend sein?
In wirtschaftlich schwierigen Situationen können Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung treffen. Darin kann vorgesehen werden, dass das T-ZUG A verpflichtend in freie Tage umgewandelt wird, um das Arbeitsvolumen vorübergehend zu reduzieren.
Wer hat einen rechtlichen Anspruch auf die tariflichen Leistungen?
Einen unmittelbaren tarifrechtlichen Anspruch haben grundsätzlich Mitglieder der IG Metall, die in einem tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt sind. Viele Arbeitgeber wenden die Leistungen auch auf Nicht-Mitglieder an. Dadurch entsteht jedoch nicht automatisch ein eigener tarifrechtlicher Anspruch.