ZVEI unterstützt den „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“
Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern jetzt fördern
Der ZVEI unterstützt den Entwurf „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ des Bundesverkehrsministeriums. Entscheidend sei, auch die Kosten für die Ertüchtigung der Netzanschlüsse und der elektrischen Anlagen am Gebäude im Blick zu haben.
Eine ausgebaute Ladeinfrastruktur ist die Voraussetzung, um die Nutzung von E-Mobilität voranzubringen.
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Verbraucherinnen
und Verbraucher wollen da laden, wo sie wohnen und arbeiten. Bei
Neubauten und Renovierungen von Gebäuden sollten Ladepunkte daher
von Anfang an stärker mitgedacht werden. Auch dafür brauche es laut
ZVEI eine Reform des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
(GEIG). Die Bundesregierung sollte die Mindestanforderungen der EPBD
vollständig und fristgerecht in nationales Recht umsetzen und nicht
die EU-Vorgaben abschwächen. Denn ohne leistungsfähige und
intelligente Stromnetze gerät die Elektromobilität ins Stocken. Um
die vielen neuen Ladepunkte sicher zu integrieren, müsste die
Bundesregierung die Mittel- und Niederspannungsnetze zügig ausbauen.
Das ist auch für den hohen Leistungsbedarf einer
Lkw-Ladeinfrastruktur notwendig, für die das Netz in Deutschland
noch nicht ausreichend gerüstet ist. Für einen weiteren Push der
Elektromobilität müsse zudem die Stromsteuer endlich für alle
Verbrauchsgruppen gesenkt werden.
"Der größte Bremsklotz beim Ausbau der Ladeinfrastruktur und damit beim Hochlauf der Elektromobilität ist aktuell die Ladesäule am Gebäude. Deshalb unterstützen wir die im Entwurf geplanten Fördermaßnahmen für Mehrparteienhäuser. Entscheidend ist, dass das Kabinett sie jetzt beschließt und dabei auch die Kosten für die Ertüchtigung der Netzanschlüsse und der elektrischen Anlagen am Gebäude im Blick hat. Die Regeln müssen klar sein: Förderungen sollten nur fließen, wenn Standards und technische Mindestanforderungen eingehalten werden.
Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung