ZVEI unterstützt den „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“

Ladeinfrastruktur an Mehrparteienhäusern jetzt fördern

Der ZVEI unterstützt den Entwurf „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ des Bundesverkehrsministeriums. Entscheidend sei, auch die Kosten für die Ertüchtigung der Netzanschlüsse und der elektrischen Anlagen am Gebäude im Blick zu haben.

Eine ausgebaute Ladeinfrastruktur ist die Voraussetzung, um die Nutzung von E-Mobilität voranzubringen.

Verbraucherinnen und Verbraucher wollen da laden, wo sie wohnen und arbeiten. Bei Neubauten und Renovierungen von Gebäuden sollten Ladepunkte daher von Anfang an stärker mitgedacht werden. Auch dafür brauche es laut ZVEI eine Reform des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). Die Bundesregierung sollte die Mindestanforderungen der EPBD vollständig und fristgerecht in nationales Recht umsetzen und nicht die EU-Vorgaben abschwächen. Denn ohne leistungsfähige und intelligente Stromnetze gerät die Elektromobilität ins Stocken. Um die vielen neuen Ladepunkte sicher zu integrieren, müsste die Bundesregierung die Mittel- und Niederspannungsnetze zügig ausbauen. Das ist auch für den hohen Leistungsbedarf einer Lkw-Ladeinfrastruktur notwendig, für die das Netz in Deutschland noch nicht ausreichend gerüstet ist. Für einen weiteren Push der Elektromobilität müsse zudem die Stromsteuer endlich für alle Verbrauchsgruppen gesenkt werden.

"Der größte Bremsklotz beim Ausbau der Ladeinfrastruktur und damit beim Hochlauf der Elektromobilität ist aktuell die Ladesäule am Gebäude. Deshalb unterstützen wir die im Entwurf geplanten Fördermaßnahmen für Mehrparteienhäuser. Entscheidend ist, dass das Kabinett sie jetzt beschließt und dabei auch die Kosten für die Ertüchtigung der Netzanschlüsse und der elektrischen Anlagen am Gebäude im Blick hat. Die Regeln müssen klar sein: Förderungen sollten nur fließen, wenn Standards und technische Mindestanforderungen eingehalten werden.

Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung