
Die tarifgebundenen Betriebe der Metall- und Elektroindustrie zahlen das Tarifliche Zusatzgeld B (T-ZUG B) ab 2025 bereits im Februar aus. Bisher erfolgte die Auszahlung im Juli. Diese Änderung ist Teil des Metall-Tarifabschlusses 2024 und bringt eine frühere finanzielle Entlastung für die Beschäftigten. (Bild: AKhodi – Adobe Stock)
Die Metall- und Elektroindustrie (M+E-Industrie) ist eine der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft. Neben technologischen Innovationen und globalen Herausforderungen spielen auch tarifliche Regelungen eine wesentliche Rolle in der Branche. Ein zentrales Thema der letzten Jahre ist die Entwicklung der Gehälter und Zusatzleistungen, insbesondere das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG). Die aktuellen Anpassungen der IG Metall, verhandelt im Tarifabschluss 2024, bringen signifikante Veränderungen für die Beschäftigten mit sich.
Tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG): Was ist neu ab 2025?
Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der M+E-Industrie profitieren von mehreren Sonderzahlungen, darunter das Tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG). Dieses besteht aus zwei Komponenten:
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T-ZUG A: 27,5 Prozent des individuellen Monatsentgelts, auszahlbar im Juli.
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T-ZUG B: Ein Zusatzbetrag, der sich prozentual am tariflichen Eckentgelt orientiert.
Eine bedeutende Neuerung ist, dass der Zusatzbetrag (T-ZUG B) künftig bereits im Februar und nicht mehr im Juli ausgezahlt wird. 2025 beträgt dieser 18,5 Prozent des Eckentgelts, was je nach Tarifgebiet etwa 600 Euro brutto entspricht. Ab 2026 steigt dieser Betrag auf 26,5 Prozent, womit Beschäftigte bis zu 952 Euro brutto mehr erhalten.
Verschiebung des Transformationsgeldes (T-Geld)
Parallel zur Umstellung des T-ZUG B wird das bisher im Februar ausgezahlte Transformationsgeld (T-Geld) auf Juli verlegt. Dies hat unter anderem betriebliche Vorteile, da Unternehmen so besser abschätzen können, ob wirtschaftliche Engpässe auftreten. Das T-Geld beträgt 18,4 Prozent des individuellen Monatsentgelts.
Warum diese Anpassungen?
Mit dem neuen Metall-Tarifabschluss 2024 hat die IG Metall durchgesetzt, dass das T-ZUG B nicht mehr "differenziert" werden kann. Das bedeutet, dass es auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht ausgesetzt oder verschoben werden darf. Diese Regelung stellt sicher, dass insbesondere Beschäftigte in niedrigeren Entgeltgruppen verhältnismäßig stärker profitieren.
Das Transformationsgeld hingegen kann weiterhin differenziert werden, sofern die Nettorendite eines Unternehmens unter 2,3 Prozent liegt. Durch die Verlagerung des T-Gelds auf Juli erhalten Betriebe mehr Spielraum zur wirtschaftlichen Anpassung.
Vier Sonderzahlungen pro Jahr: Ein Überblick
Tarifgebundene Beschäftigte der M+E-Industrie profitieren jährlich von vier zusätzlichen Zahlungen:
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T-ZUG B: 18,5 Prozent (ab 2026: 26,5 Prozent) des Eckentgelts (Februar)
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Zusätzliches Urlaubsgeld: 50 Prozent je Urlaubstag
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T-ZUG A: 27,5 Prozent des individuellen Monatsentgelts (Juli)
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Weihnachtsgeld: 50 bis 55 Prozent des Monatsentgelts
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Der Autor: Dr. Martin Large

Aus dem Schoß einer Lehrerfamilie entsprungen (Vater, Großvater, Bruder und Onkel), war es Martin Large schon immer ein Anliegen, Wissen an andere aufzubereiten und zu vermitteln. Ob in der Schule oder im (Biologie)-Studium, er versuchte immer, seine Mitmenschen mitzunehmen und ihr Leben angenehmer zu gestalten. Diese Leidenschaft kann er nun als Redakteur ausleben. Zudem kümmert er sich um die Themen SEO und alles was dazu gehört bei all-electronics.de.