Die EU-Batterieverordnung stellt neue Anforderungen an Unternehmen, die Batterien herstellen, importieren oder in Verkehr bringen. Auch von der Automobilindustrie erfordert dies tiefgreifende Anpassungen ihrer Prozesse. Ob traditionelle Starterbatterien in Verbrennungsmotoren oder die in Elektro- und Hybridfahrzeugen verbauten Antriebsbatterien – Automobilhersteller müssen als Hersteller, Inverkehrbringer oder Händler – die EU-Batterieverordnung kennt verschiedene Rollen mit unterschiedlichen Anforderungsprofilen – gewährleisten, dass sie die Umwelt- und Sicherheitsanforderungen der neuen Batterieverordnung erfüllen.
Eine zusätzliche Herausforderung für EU-Fahrzeugbauer ist die Tatsache, dass Batterien aus verschiedenen Teilen der Welt bezogen, verbaut und dann in Länder außerhalb der Europäischen Union verkauft werden. Die gesamte Logistik und die Behandlung der Batterien als Gefahrgut stellen besondere Anforderungen an die Unternehmen. Hier sind umfangreiche juristische und technische Abwägungen notwendig, um die Batterieverordnung korrekt umzusetzen und gleichzeitig effiziente und sichere Prozesse zu gewährleisten.
The Automotive Battery Congress
Die Elektromobilität wird in den nächsten Jahren einer der Haupttreiber in der Automobilindustrie sein. Dabei spielt die Batterie eine der wichtigsten Rollen bei der weltweiten Verbreitung von Elektrofahrzeugen, wobei die entscheidenden Faktoren die Reichweite der Batterie, die Lademöglichkeiten und die Finanzierung der Produktionskosten sind. Alle diese Themen vereint die nächste Ausgabe der „The Automotive Battery“ vom 9. Juli bis 10. Juli 2025 in München. Mit dem Code "82510111-AE15" sparen Sie 15% auf den regulären Preis.
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Recycling und Abfallmanagement im Fokus
Eine zentrale Forderung der EU-Batterieverordnung ist, dass Hersteller und Inverkehrbringer von Batterien künftig für die Rücknahme und das Recycling verantwortlich sind. Für die Automobilbranche bedeutet das, dass sie für die Rücknahme der in ihren Fahrzeugen verbauten Batterien effektive Systeme etablieren muss, da u. a. Lithium-Ionen-Batterien künftig einen festgelegten Mindestanteil an recycelten Materialien enthalten müssen. Ab 2031 sind zudem verbindliche Recyclingquoten für Fahrzeugbatterien vorgesehen, die schrittweise erhöht werden.
Neue Strategien zum effektiven Management von Abfallströmen sind für die Unternehmen künftig ein zentrales Thema. Bisher gibt es zwar schon Systeme, über die beispielsweise Starterbatterien oder Batterien für kabellose Geräte zurückgegeben werden. Allerdings sind diese Systeme für Endverbraucher vorgesehen, die haushaltsübliche Mengen entsorgen.
Für Antriebsbatterien von Elektrofahrzeugen sieht die EU-Batterieverordnung nun ähnliche Systeme vor. Hier entsteht ein neuer, bedeutender Recycling- und Entsorgungsmarkt mit einer breiten Palette an Produkten in großer Stückzahl. Vor diesem Hintergrund beginnen einige Unternehmen bereits, gemeinschaftliche Ansätze für das Abfallmanagement zu entwickeln. Dabei stellt vor allem der Rücktransport von alten und gebrauchten Batterien über Ländergrenzen hinweg eine große Herausforderung dar.
Verantwortungsvolle Lieferketten schaffen
Mit der EU-Batterieverordnung rückt die Forderung nach verantwortungsvollen und nachhaltigen Lieferketten noch stärker in den Fokus. Bei kritischen Rohstoffen ist auf eine nachhaltige Beschaffung zu achten. Um dieser Sorgfaltspflicht nachzukommen, ist es unerlässlich, Lieferketten systematisch auf Risiken zu analysieren und transparente Partnerschaften mit Lieferanten aufzubauen. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist dies eine besondere Herausforderung, da die global verzweigten Lieferketten nicht leicht zu kontrollieren und zu dokumentieren sind.
Die EU-Batterieverordnung definiert klare Risikokategorien, die Unternehmen berücksichtigen müssen. Im Fall von Rohstoffen wie Lithium, Kobalt, Grafit und Nickel sind Folgen des Abbaus für Umwelt, Klima und die Gesundheit der Menschen zu bewerten. Werden Risiken identifiziert, sind entsprechende Maßnahmen zur Minimierung notwendig. Unternehmen sollten daher ethische Beschaffungsrichtlinien formulieren und deren Umsetzung sicherstellen. Die Zusammenarbeit mit Branchenverbänden kann helfen, nachhaltige Praktiken zu etablieren und das Bewusstsein für die Bedeutung transparenter und umweltfreundlicher Lieferketten zu stärken.
Langlebigkeit und hohe Qualität
Wiederaufladbare Batterien spielen eine zentrale Rolle beim Übergang zu nachhaltigeren Verkehrssystemen und Stromnetzen. Um eine längere, umweltfreundlichere Nutzung zu gewährleisten, legt die neue Batterieverordnung großen Wert auf die Qualität, Leistungsfähigkeit und Langlebigkeit der Produkte. Daher sind Batterien für Elektromobilität, große Industriebatterien sowie Batterien für leichte Fahrzeuge wie E-Bikes und E-Scooter künftig durch unabhängige benannte Stellen auf ihre CE-Konformität zu prüfen. Qualitätsmanagementsysteme sind für Unternehmen sinnvolle Tools, um die Vorgaben der neuen Verordnung umzusetzen.
Unabhängige Stellen wie TÜV SÜD informieren darüber, welche Vorgaben für das jeweilige Unternehmen zutreffen und bieten Unterstützung bei der Durchführung der notwendigen Schritte. Dies beginnt mit einer ersten Bewertung zur Feststellung des aktuellen Status und reicht bis hin zu regelmäßigen Überprüfungen, die sicherstellen, dass Produktionsverfahren den Vorschriften entsprechen und fortlaufend optimiert werden.
Fazit
Die Umsetzung der neuen EU-Batterieverordnung erfordert von Automobilherstellern tiefgreifende Transformationen bestehender Prozesse. Unternehmen, die diese Herausforderungen meistern, können erhebliche Vorteile realisieren. Neben einer verbesserten Betriebseffizienz und erhöhter Produktqualität sind das auch eine gesteigerte Kundenzufriedenheit sowie ein positiveres Unternehmensimage. Und letztlich leisten diese Unternehmen einen entscheidenden Beitrag zu einer nachhaltigeren Weltwirtschaft. (na)