Nach mehrjährigen Verhandlungen ist die EU-Batterieverordnung am 17. August 2023 in Kraft getreten und gilt ab dem 18. Februar 2024. Für zahlreiche Pflichten gelten jedoch Übergangsfristen. Aufgrund der vielen neuen Regelungen und der Komplexität der Materie sollten sich deshalb die Wirtschaftsakteure umgehend mit den neuen Regelungen vertraut machen.
Die Batterieverordnung gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten und ersetzt die Batterierichtlinie 2006/66/EG. Angesichts der technologischen Sprünge in der Batterietechnologie und der damit einhergehenden weitgehenden Verbreitung mobiler Anwendungen war der bisherige Rechtsrahmen nicht mehr zeitgemäß.
Den gesamten Lebenszyklus der Batterie betrachten
Das neue Regelwerk verfolgt einen umfassenden Ansatz, bei dem der gesamte Lebenszyklus von Batterien erfasst wird. Es legt neue umfassende Standards für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Batterien fest. Die Verordnung enthält auch Vorschriften zur Kennzeichnung von Batterien, um Verbrauchern Informationen über ihre Leistung und Umweltauswirkungen zu geben. Ziel ist es, den Einsatz umweltfreundlicherer Batterietechnologien zu fördern und den Anteil wiederverwertbarer Materialien in Batterien zu erhöhen. Die Verordnung ist Teil des EU Green Deal und gilt als Blaupause für weitere zukünftige Produktregulierungen.
Die Umsetzung der Anforderungen aus der Batterieverordnung stellt die Industrie vor erhebliche Herausforderungen. Aus 14 Seiten Richtlinie sind 117 Seiten Verordnungstext geworden. Dabei ist die noch ausstehende „Secondary Legislation“ nicht einmal mitgerechnet.
ZVEI-Gastkommentar: Was der ZVEI dazu sagt
Der ZVEI vertritt als einer der größten deutschen Industrieverbände die wirtschafts-, technologie- und umweltpolitischen Interessen der deutschen Elektroindustrie und Digitalindustrie. Rund 870.000 Beschäftigte arbeiten in der Elektronikindustrie und erwirtschaften so einem Gesamtumsatz von etwa 181 Milliarden Euro, was sie zum zweitgrößten Industriezweig Deutschlands macht. Verschiedene Arbeitsgruppen arbeiten im ZVEI an der Umsetzung verschiedener Anliegen. Was das für Anliegen sind:
- Gastkommentar: Software und globale Herausforderungen
- Gastkommentar: Bidirektionales Laden – AC oder DC?
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- Gastkommentar: EU-Batterieverordnung ist in Kraft
- Gastkommentar: CBAM – Wir müssen uns die Zeit nehmen!
- Gastkommentar: Qualifikation von Zwischenkreiskondensatoren
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Unternehmen aufgepasst: Wer hat was durch die neue EU-Batterieverordnung zu tun?
Was heißt das für einzelne Unternehmen? Zunächst sollte jedes Unternehmen feststellen, welche Rolle es einnimmt. Ist es Erzeuger und/oder Hersteller im Sinne der Verordnung? Welche Batterietypen werden verwendet? Von solchen Kriterien hängt es ab, welche Verpflichtungen zu erfüllen sind. Das gilt beispielsweise für den Einsatz von Batterierohstoffen, den Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen oder der Berechnung des CO2-Fußabdrucks.
Die Verordnung betrachtet nicht nur den Aufbau und Lebenszyklus von Batterien. Auch deren Einbau in Geräte wird reguliert. Jedes Unternehmen, welches Batterien in seine Geräte einbaut, muss bis auf wenige für die Sicherheit relevante Ausnahmen abgesehen, ab 2027 Anforderungen an die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien erfüllen. Dies kann Änderungen am Design erforderlich machen.
Das Gesetzeswerk umfasst auch umfangreiche Anforderungen für den Mindest-Recyclinganteil, Leistungs- und Haltbarkeitskriterien und enthält Anforderungen für die Konformitätsbewertung und die Pflicht für CE-Kennzeichnung. Die erweiterte Herstellerverantwortung wird u.a. durch höhere Sammelziele für Altbatterien verschärft.
Ab 2027 wird für größere Traktions- und Industriebatterien ein sogenannter Batteriepass verpflichtend eingeführt. Dieser muss z.B. Informationen über das Batteriemodell enthalten, um eine Rückverfolgung zu ermöglichen. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Batteriepasses laufen schon diverse Projekte auf deutscher und europäischer Ebene.
Zahlreiche der Anforderungen müssen durch Normen hinterlegt werden. Es wird davon ausgegangen, dass nahezu alle Batterienormen geändert werden müssen. Manche Normen müssen erst noch geschrieben werden.
Vollständig erst in den kommenden Jahren
Generell ist zu sagen, dass die jetzt vorliegende Batterieverordnung in vielen Teilen noch unfertig ist. Erst in den nächsten Jahren werden im Rahmen der sogenannten nachgelagerten Regulierung die verschiedenen Anforderungen konkretisiert. Auch ist zu erwarten, dass es am Anfang noch Unklarheiten bezüglich der Herstellerverantwortung geben wird. Der ZVEI hat den Gesetzgebungsprozess begleitet und wird sich auch bei der weiteren Umsetzung und Konkretisierung einbringen. Regelmäßige Web-Seminare und diverse ZVEI-Arbeitskreise bieten die Möglichkeit, sich zu informieren und aktiv zu engagieren.