
Laden mit Zukunft: Moderne E-Ladesäulen sorgen für eine flächendeckende und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur – jetzt mit klaren Regeln! (Bild: Wellnhofer Designs @ AdobeStock)
Jetzt ist endlich Rechtssicherheit gegeben! Deutschland und die EU sind nun im Gleichklang in Sachen Anforderungen an öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Der Bundesrat hat kurz vor dem Jahreswechsel die „Verordnung zur Neuordnung des Ladesäulenrechts“ verabschiedet. Damit werden die Vorgaben der bisherigen Ladensäulenverordnung (LSV) sowie die zu den Ladepreisen in der Preisangabenverordnung (PAngV) an die europäischen Anforderungen der AFIR-Verordnung angepasst.
Zentrale Klarstellungen
Mit dieser nationalen Angleichung erreichen wir nicht nur einen technischen, sondern vor allem einen politischen Meilenstein. Denn sie schafft die notwendige Rechtssicherheit bezüglich der Pflicht zum punktuellen Laden an öffentlichen Ladesäulen. Das gilt insbesondere für Bezahlvorgänge an Normalladeinfrastrukturen (unter 50 kW), für die nicht zwingend ein konkretes Gerät „Kartenterminal“ verbaut werden muss. Weiterhin wird klargestellt, dass mehrere Ladepunkte an einem Standort auch von einem zentralen Bezahlterminal angesteuert werden dürfen. Dies reduziert vor allem bei größeren Parkplätzen oder Ladeparks die Investitions- und Betriebskosten.
Klarheit herrscht nun auch bei den Ladestationen mit einer Ladeleistung kleiner als 50 kW: Hier besteht keine Nachrüstpflicht. Zudem muss die Tarifanzeige am Ladepunkt erst ab 50 kW erfolgen. All diese Punkte sind entscheidend für die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Infrastruktur. Die Angleichung zeugt von Praxisnähe der europäischen und deutschen Regulierungsbehörden, von der Verbraucherinnen und Verbraucher genauso wie die Betreiber von Ladesäulen gleichermaßen profitieren. Neben dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit unterstreicht die Verordnung die Bedeutung einer einheitlichen europäischen Lösung. In diesem Sinne stärkt sie das in Europa verpflichtend aufzubauende Combined Charging System (CCS) und garantiert Investitionssicherheit für unsere Unternehmen der Elektro- und Automobilindustrie.
Letztendlich müssen beim Thema Ladeinfrastruktur drei Punkte gewährleistet sein:
- Wir müssen ein Mindestmaß an Sicherheit und Interoperabilität durch Einhaltung nationaler und internationaler Normen gewährleisten.
- Wir brauchen ein europaweit einheitliches Ladesystem.
- Die Ladesäulen müssen nutzerfreundlich sein.
ZVEI-Gastkommentar: Was der ZVEI dazu sagt

Der ZVEI vertritt als einer der größten deutschen Industrieverbände die wirtschafts-, technologie- und umweltpolitischen Interessen der deutschen Elektroindustrie und Digitalindustrie. Rund 870.000 Beschäftigte arbeiten in der Elektronikindustrie und erwirtschaften so einem Gesamtumsatz von etwa 181 Milliarden Euro, was sie zum zweitgrößten Industriezweig Deutschlands macht. Verschiedene Arbeitsgruppen arbeiten im ZVEI an der Umsetzung verschiedener Anliegen. Was das für Anliegen sind:
- Gastkommentar: Software und globale Herausforderungen
- Gastkommentar: Bidirektionales Laden – AC oder DC?
- Gastkommentar: Hindernisse bei mess- und eichrechtlichen Vorgaben
- Gastkommentar: EU-Batterieverordnung ist in Kraft
- Gastkommentar: CBAM – Wir müssen uns die Zeit nehmen!
- Gastkommentar: Qualifikation von Zwischenkreiskondensatoren
- Kommentar: Automotive-Halbleiter – Neues ZVEI Fact Sheet
Weiterer Handlungsbedarf
Die Verordnung ist ein Schritt in Richtung einer flächendeckenden und nutzerfreund-lichen Ladeinfrastruktur. Mit der Novellierung konnten wichtige Knackpunkte zwischen der deutschen Ladesäulenverordnung und der europäischen AFIR-Verordnung bereinigt werden. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf, um den Aufbau von Ladeinfrastruktur sinnvoll voranzutreiben. So müssen z. B. seit dem 1. Januar 2025 nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) alle bestehenden Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen über mindestens einen Ladepunkt verfügen. Das bringt Fragen bei der praktischen Umsetzung und deren Überprüfung mit sich.
Beim Aufbau von Infrastruktur für Mittel- und Langstreckenverkehr haben wir bereits einiges erreicht. Jedoch müssen wir bei der Ladeinfrastruktur für den täglichen Bedarf – etwa in Quartieren – noch ein erhebliches Stück Weg zurücklegen. Da hier die Gewinnmargen der Betreiber geringer ausfallen, werden wir wohl um eine Debatte über die Daseinsvorsorge von Ladeinfrastruktur nicht herumkommen. Hier müssen wir insbesondere auch auf der politischen Ebene Farbe bekennen. Das heißt konkret, dass wir die Frage beantworten müssen, welchen Stellenwert die E-Mobilität haben soll. Gehört sie zur Daseinsvorsorge wie die Grundversorgung mit Wasser, Strom oder schnellem Internet? Wenn ja, brauchen wir eine dazu passende Ladeinfrastruktur.
Mit Blick auf eine sich ständig ändernde europäische und nationale Regulierung, wird der ZVEI weiterhin mit Nachdruck auf notwendige Harmonisierungspotentiale sowie Anpassungen hinweisen und seine Mitglieder bei der Umsetzung unterstützen.
Schwerpunktthema: E-Mobility

In diesem Themenschwerpunkt „E-Mobility“ dreht sich alles um die Technologien in Elektrofahrzeugen, Hybriden und Ladesäulen: Von Halbleitern über Leistungselektronik bis E-Achse, von Batterie über Sicherheit bis Materialien und Leichtbau sowie Test und Infrastruktur. Hier erfahren Sie mehr.
Fazit: Wir sind auf dem richtigen Weg
Schlussendlich ist die neue Ladesäulenverordnung ein Meilenstein, da öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Autos eine grundlegende Voraussetzung für die flächendeckende Etablierung der E-Mobilität darstellen. Sie belegt, dass klare und einheitliche Regelungen insbesondere auch die Verbraucherbedürfnisse adressieren können. Außerdem sorgt sie für Rechtsicherheit. Wir sind also auf dem richtigen Weg!